abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Darlehenskonten bei 4/3er ab 20202

19
letzte Antwort am 06.04.2020 16:21:04 von Lukas_Rudolph
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbcelle
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 20
5195 Mal angesehen

Hallo Community,

 

bei der Jahresübernahme eines 4/3er Mandanten auf 2020 stellten wir fest, dass es die Darlehenskonten 690 ff im SKR03 nicht mehr gibt. Laut Kontenplan gelten diese ab 2020 nur noch für Bilanzierer. Meine Fragen:

1. Warum kann ich meine Darlehen jetzt nicht mehr getrennt auf den Konten 690, 691... buchen?

2. Steht mir jetzt nur noch das Konto 630 zur Verfügung?

3. Wie führe ich jetzt sinnvoll meine Darlehen, wenn ich dafür nicht auf 5 oder 6 stellig wechseln möchte?

 

Natürlich können die Darlehen in der Wirtschaftsberatung geführt werden, ohne Differenzen bekommt man die Darlehen dort jedoch oftmals nicht angelegt. Da die meisten meiner Mandanten lediglich 2-5 Darlehen haben, ist ein getrennter Ausweis für die schnelle Info übersichtlich und sinnvoll.

Viele Grüße aus Celle

André Wanke

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 20
5054 Mal angesehen

Hallo Herr Wanke,

 

Zu 1:

Die Konten 0690 ff./3210 ff. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für Restlaufzeitdifferenzierung (nur Bilanzierer) sind für die Restlaufzeitdifferenzierung bei Bilanzierern gedacht.

Es wurde ab Wirtschaftsjahr 2020 die Kontenbeschriftung angepasst (2019 und früher: (frei, in Bilanz kein Restlaufzeitvermerk)) und für die Einnahmenüberschussrechnung gesperrt.

Weitere Informationen zur Restlaufzeitdifferenzierung bei Bilanzierer:  Buchungsregeln Jahresabschluss - Bilanzierung - Kapitel 17 - Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten.

 

Zu 2: 
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehen Ihnen in der Einnahmenüberschussrechnung die Konten 630 ff./3150 ff. zur Verfügung.

 

Zu 3:
In Ihrem Fall würde ich den Kontenzweck der Konten 690 ff. ändern und langfristig/in Zukunft auf Konto 630 ff./3150 ff. buchen. Vorausgesetzt es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Durch die Kontenzweckänderung erfolgt der Ausweis korrekt und die Kontenzweckprüfung meldet keinen Fehler.

 

Vorgehen:

Kontenzweck für das Konto 0690 ff. ändern  Kontenzweck ändern  (Kapitel 3):

 

Kontenzweck bisher: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für Restlaufzeitdifferenzierung (nur Bilanzierer)
Kontenzweck neu: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute

 

Hinweis: Eine Änderung der Kontenfunktionen ist in diesem Fall nicht notwendig, da die Konten 690 ff. keine speziellen Kontenfunktionen haben. Die Kontenbeschriftung kann geändert werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
PM und Service Jahresabschluss

 

 

Anja_Schreen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 20
4945 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Lukas,

 

ich habe das gleich Problem mit dem SKR 04. Wir bebuchen für die Einnahmen-Überschussrechner die Konten 3210ff.

 

Welche Änderungen müssen denn bei den Kontenzwecken vorgenommen werden, damit diese weiter bebuchbar sind? Ich haben keinen Haken oder Angaben zur Gewinnermittlungsart o.ä. gefunden...

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 20
4918 Mal angesehen

Hallo schreen,

 

das Konto 3210 im SKR04 ist das Gleiche wie das Konto 0690 im SKR03. Daher ist das Vorgehen unter Punkt 3 auch für den SKR04 gültig. Die Kontenzwecke sind unabhängig vom Kontenrahmen. 

 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

SusaK
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 20
4784 Mal angesehen

Hallo DATEV,

 

was soll der Quatsch eigentlich? An welcher Stelle stört es, wenn auch 4/3-Rechner die Konten 690ff (SKR03) verwenden?

Ich finde diese Restriktionen des Kontenplanes absolut unnötig. Sie führt dazu, dass wir bei allen 4/3-Rechnern die Darlehen umbuchen müssen und außerdem Übersichtlichkeit einbüßen - reine Schikane.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 20
4733 Mal angesehen

Hallo Susak,

 

ich kann Ihren Unmut zum Konto 0690 ff./3210 ff. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für Restlaufzeitdifferenzierung (nur Bilanzierer) im Zusammenhang mit einer Einnahmenüberschussrechnung nachvollziehen. Das tut mir Leid.

 

Wir prüfen derzeit diesen Sachverhalt. Ich gebe an dieser Stelle sobald wie möglich Rückmeldung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

eckhardt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 20
4712 Mal angesehen

Hallo Herr Rudolph,

 

 

 

was sollte es denn für einen Grund geben, die Konten 690 ff./3210 ff. bei der EÜR zu sperren?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Eckhardt

0 Kudos
d_z_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 20
4710 Mal angesehen

Vor vielen Jahren hatte ich bereits in der alten Community den Wunsch geäußert, die RLZ pro Bilanzposten gesammelt über statistische Konten abzubilden. Dieser Wunsch wurde mit Hinweis auf 6stellige Konten abgebügelt. Dabei geht es auch um den Ausweis der Verbindlichkeiten nach Datev Buchungsschema - die Mandanten wollen in der Regel einfach ein beschriftetes Konto mit dem Saldo des betreffenden Darlehens. Gerade für kleinere Mandate wird hier wieder ein Sachverhalt unnötig verkompliziert.  

SusaK
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 20
4669 Mal angesehen

Hallo Frau Schreen,

ich habe jetzt das Darlehen unter Stammdaten>Sachkonten>Kontenzweck einfach im Bereich

Sonstige Konten

 >für Buchführungszwecke benötigte Konten

    >Passiva...

den Darlehen in "Sonstige Verbindlichkeiten" zugeordnet.

Da wir keine Bilanz ausgeben, sondern nur einen Kontennachweis, stört diese Zuordnung nicht.

 

Screenshot mit Echtdaten durch @Dirk_Jendritzki entfernt, siehe auch Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nr. 5

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 20
4610 Mal angesehen

Hallo Herr Eckhardt,

 

ich bitte noch um etwas Geduld. Ich werde in der Rückmeldung auf Ihre Frage eingehen.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

0 Kudos
stbcelle
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 20
4491 Mal angesehen

Lieber Herr Rudolph,

 

noch immer habe ich nicht verstanden, warum die Änderung erfolgt ist.

Irgend jemand muss sich doch etwas dabei gedacht haben, warum die Möglichkeit der Aufteilung der Darlehenskonten eingeschränkt wurde.

Ich ahne schon: Wir sollen gefälligst die Branchenpakete nutzen, da ist ja wegen der sechs-stelligen Konten genügend Platz...

 

Viele Grüße

 

André Wanke

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 12 von 20
4471 Mal angesehen

Moin!

Ein Tipp an alle, die sich über die Einschränkungen bei 4/3-Rechnern ärgern:

im Buchungsfenster kann man unter Eigenschaften / Kontenzweck die Kontenzweckprüfung ausschalten. Danach kann man dann die bisherigen Konten wieder bebuchen.

Die Warnung, die ich dazu erhalten habe, möchte ich hierzu auch weitergeben:

Das Ausschalten der Kontenzweckprüfung kann bei der Übermittlung der E-Bilanz zu Problemen führen. Da ich bei 4/3-Rechnern üblicherweise keine E-Bilanz übermittel, habe ich beschlossen, diese Warnung in diesen Fällen zu ignorieren, bei Bilanzierern aber diese Möglichkeit des Ausschaltens keinesfalls zu nutzen.

Viele Grüße aus dem Norden

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 13 von 20
4390 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wie versprochen die Rückmeldung: Wir haben den Sachverhalt zum Konto 0690 ff./3210 ff. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für Restlaufzeitdifferenzierung (nur Bilanzierer) in Zusammenhang mit einer Einnahmenüberschussrechnung geprüft.

 

Folgende Änderungen ergeben sich daraus:

 

  1. Die Konten 0690-0698/3210-3248 erhalten eine neue und eindeutige Kontenbeschriftung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, vor Restlaufzeitdifferenzierung.

  2. Die Konten 0690-0698/3210-3248 sind zukünftig auch bei der Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung buchbar. ✔️

  3. Das Konto 0699/3249 Gegenkonto bei Aufteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist zukünftig auch bei der Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung buchbar.

 

Die Umsetzung ist für eines der nächsten Service-Releases vorgesehen.


Temporäre Abhilfe: Wenn Sie die oben genannten Konten bereits jetzt buchen möchten, nutzen Sie die Tastenkombination Strg + M. Die Kontenzweckprüfung wird dadurch beim Buchen temporär deaktivieren. Weitere Informationen im Kapitel 3.2:  "Das eingegebene Konto ist … nicht zulässig" beim Belege buchen 

 

 

@SusaK@eckhardt, @stbcelle: Die Konten 0690 ff./3210 ff. wurden für die Einnahmenüberschussrechnung gesperrt, um den Kontenzweck weiter zu präzisieren. Beim den oben genannten Konten war das nicht der richtige Weg. Wir korrigieren das, tut mir Leid. Details siehe oben.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 14 von 20
4373 Mal angesehen

Hallo Herr Rudolph,

 

würden Sie diese Prüfung - am liebsten mit demselben Ergebnis - auch für das Konto #1792 (SKR03) vornehmen?

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße aus dem Norden

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 15 von 20
4370 Mal angesehen

Manchmal klingt ganz gut, wenn DATEV den Weg der Erkenntnis beschreitet. Es stellt sich nur die Frage warum dies erst jetzt geschieht. Das Thema ist ja nun schon ein wenig älter:

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Kontozweck-E%C3%9CR-Darlehen-richtiges-Konto/m-p/99318 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 16 von 20
4366 Mal angesehen

Freuen wir uns doch lieber, dass es jetzt soweit ist 😀!

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 20
4347 Mal angesehen

Hallo bfit und einmalnoch,

 

@bfit: Zu dem Konto 1792/3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto) gibt es das Info-Datenbank-Dokument  Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen . Dort stehen auch die Hintergründe. Bezüglich Prüfung siehe nachfolgend.

 

@einmalnoch : Die Prüfung wurde aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen im Programmservice, DATEV-Community, Außendienst etc. angestoßen.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

 

 

 

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 18 von 20
4325 Mal angesehen

Hallo Herr Rudolph,

 

ich habe dieses Dokument jetzt gelesen und finde es einfach überflüssig. Während ich die Konten "Sonstige Vermögensgegenstände" sowie "Sonstige Verbindlichkeiten" auch ohne Druck der DATEV bei einer EÜR nicht bebucht habe und nicht benötige, kann ich demgegenüber nicht einsehen, was ein Konto "Sonstiges Verrechnungskonto (Interimskonto)" mit der Frage des Zahlungsflusses zu tun hat.

 

Da DATEV nun aber so entschieden hat, muss ich mich jetzt wohl an das Konto #1693 gewöhnen.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 19 von 20
4123 Mal angesehen

Da das Service-Release immer noch nicht da ist, bin ich Ihrer Empfehlung gefolgt und habe die Kontenzweckeprüfung komplett deaktiviert.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 20 von 20
3935 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

hier ein kleines Update zu meinem Beitrag am 18.02.2020. Die Umsetzung der nachfolgenden Änderungen erfolgt mit Kanzlei-Rechnungswesen V. 8.24 (Service-Release, voraussichtlich 17.04.2020). Die temporäre Abhilfe ist bis dahin weiterhin gültig und anwendbar.

 


@Lukas_Rudolph  schrieb:

 

Folgende Änderungen ergeben sich daraus:

 

  1. Die Konten 0690-0698/3210-3248 erhalten eine neue und eindeutige Kontenbeschriftung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, vor Restlaufzeitdifferenzierung.

  2. Die Konten 0690-0698/3210-3248 sind zukünftig auch bei der Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung buchbar. ✔️

  3. Das Konto 0699/3249 Gegenkonto bei Aufteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist zukünftig auch bei der Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung buchbar.

 

Die Umsetzung ist für eines der nächsten Service-Releases vorgesehen.


Temporäre Abhilfe: Wenn Sie die oben genannten Konten bereits jetzt buchen möchten, nutzen Sie die Tastenkombination Strg + M. Die Kontenzweckprüfung wird dadurch beim Buchen temporär deaktivieren. Weitere Informationen im Kapitel 3.2:  "Das eingegebene Konto ist … nicht zulässig" beim Belege buchen 


Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Gruß



Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

19
letzte Antwort am 06.04.2020 16:21:04 von Lukas_Rudolph
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage