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DATEV Vermietung und Verpachtung, Ausweis Vorsteuer und umlagefähige Kosten

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letzte Antwort am 21.08.2025 09:10:28 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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_B_S_
Beginner
Offline Online
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208 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich hätte folgende zwei Fragen bzw. Anliegen zum Branchenpaket Vermietung und Verpachtung im Rechnungswesen.

 

- Ich buche ein Vermietungsobjekt, dass umsatzsteuerpflichtig vermietet ist. Bei der Übergabe der Daten aus dem Rechnungswesen in die Einkommensteuer wird die Vorsteuer auf Erhaltungsaufwendungen nicht zu den Nettoaufwendungen hinzugerechnet, sondern als extra Position ("Vorsteuer aus Erhaltungsaufwendungen") in den nicht umgelegten Kosten ausgewiesen. Bei allen anderen Werbungskosten wird dies nicht gemacht und die Bruttowerte werden in die einzelnen Zeilen in der Einkommensteuer übergeben. Bei Anschaffungs-/Herstellungskosten wird ebenfalls die Vorsteuer extra ("weitere Vorsteuerbeträge") ausgewiesen. Warum werden hier die Erhaltungsaufwendungen anders behandelt als "normale" Werbungskosten?  Bei den Vorsteuerbeträgen auf Anschaffungs-/Herstellungskosten ist die logisch, da die Vorsteuer in dem Veranlagungsjahr volle Werbungskosten darstellt und der Nettobetrag über die Laufzeit als AfA geltend gemacht wird. Siehe Dok.Nr. 1037400 im Hilfe-Center. Kann man dies umstellen, dass die Erhaltungsaufwendungen brutto übergeben werden?

 

- Ich buche ein Vermietungsobjekt, bei dem einzelne Werbungskosten nicht an den Mieter umgelegt werden. Beim Konto z.B. "Lohn Hauswart" ist standartmäßig hinterlegt, dass es sich um umgelegte Kosten handelt. Wie kann ich hinterlegen, dass es sich bei diesem Konto um nicht umgelegte Kosten handelt und dies anschließend in der Einkommensteuer entsprechend ausgewiesen wird? Ich möchte dies gerne so ausweisen, da in letzter Zeit vermehrt Rückfragen zum Verhältnis der umlagefähigen Kosten mit den vereinnahmten Umlagen gekommen sind.

 

Kann mir hier vielleicht jemand helfen?

 

Viele Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
138 Mal angesehen

Hallo @_B_S_ ,

 

verzeihen Sie bitte die späte Antwort, und vielen Dank für Ihre Geduld!

Ich möchte nun auf Ihre Anfrage eingehen.

 

Erhaltungsaufwendungen brutto übergeben

Aus technischen Gründen bereiten wir aktuell die sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen analog zu den zu verteilenten Erhaltungsaufwendungen netto auf. Eine einfache Umstellung auf Bruttowerte ist aktuell nicht möglich. Möchten Sie die sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen brutto darstellen, müssen Sie die Werte in der Anlage V manuell überschreiben.

Wir prüfen bei der Umstellung in die Online -Welt die Aufbereitung der sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen als Bruttowerte zu ermöglichen.

 

Lohn Hauswart als nicht umgelegt Kosten ausweisen

Sie können dem Konto einen Kontenzweck zuweisen, der unter den nicht umgelegten Kosten ausgewiesen wird.

So sehen Sie die möglichen Kontenzwecke:

  1. Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken
  2. Postengliederung | Programmverbindungen | Vermietung und Verpachtung (ESt und GuE)
  3. Zum Posten nicht umgelegte Kosten scrollen
  4. Die möglichen Kontenzwecke werden unten angezeigt.

    Sabine_BoschFruehauf_0-1755759889590.png

Wie Sie den gewünschten Kontenzweck hinterlegen, können Sie hier in Kapitel 3.3 nachlesen.

 

 

Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

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letzte Antwort am 21.08.2025 09:10:28 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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