Hallo Community,
bei meinem Mandanten ist die Chefübersicht in der Kostenrechnung an einem Tag komplett abrufbar, am nächsten Tag kommt die Meldung KEINE DATEN VORHANDEN. Der Mandant ändert zwischenzeitlich nichts an den Einstellungen, es ist quasi ein Glücksspiel ob die Daten da sind oder nicht. Jemand eine Idee wie man das lösen kann?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Elly08,
der Sachverhalt konnte von uns nicht nachvollzogen werden. Wie bereits telefonisch mit Ihnen besprochen, werde ich mich mit der betroffenen Anwenderin in Verbindung setzen und mir per Fernbetreuung online den Bestand zur Analyse holen.
Sollte die Ursache dieses Fehlerbildes geklärt werden können, werde ich an dieser Stelle einen weiteren Beitrag posten.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG
Hallo Elly08,
ich konnte das Phänomen mit der leeren Chefübersicht klären. Bei Ihrem Mandanten wird immer dann eine leere Chefübersicht mit dem Hinweis "Keine Daten vorhanden" angezeigt, wenn zuvor der Standard-Betriebsabrechnungsbogen (Standard-BAB) berechnet wurde. Im Gegensatz zum "normalen" Betriebsabrechnungsbogen (BAB) hat der Standard-BAB eine starre und nicht veränderbare Zeilenstruktur auf Basis des DATEV-BWA-Schemas kurzfristige Erfolgsrechnung. Im FIBU-Bestand Ihres Mandanten wird mit dem SKR03 gearbeitet. Der Standard-BAB des SKR03 besteht aus den BAB-Zeilen 1010 bis 1390. Die individuelle Zeilenstruktur des BAB und die Chefübersicht Ihres Mandanten dagegen enthält die Zeilen 100 bis 999. Diese Zeilen können folglich bei vorheriger Berechnung des Standard-BAB nicht gefunden werden.
Die Lösung: In den Stammdaten der Chefübersicht die Zeilen von 1 bis 9999 schlüsseln. Dann wird immer eine Chefübersicht angezeigt. Diese unterscheidet sich dann aber bezüglich Aufbau und Struktur - je nachdem ob zuvor der Standard-BAB oder der BAB berechnet wurde. Besser: Immer zuerst den BAB berechnen und den Standard-BAB gar nicht anfassen. Ich habe in der Übersicht Buchführung Ihres Mandanten den Standard-BAB ausgeblendet. Am besten: Gar nicht erst einen der BAB berechnen, wenn dieser sowieso nicht benötigt wird. Jede beliebige KOST-Auswertung kann sofort beim Aufruf berechnet werden, ohne den "Umweg" über den BAB gehen zu müssen.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!