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Buchungsweise bei priv. Kfz-Nutzung für E-Autos

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letzte Antwort am 10.11.2022 10:57:15 von bergerflorian
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n_grittner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo ,

ich habe folgendes Problem. Der Mandant hat ein E-Auto in 2019 angeschafft. nun gilt für die ertragssteuerliche Behandlung

ja der halbe Bruttolistenpreis. Für die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt keine Kürzung laut BMF-Schreiben.

Wie handhabt ihr das beim Buchen?  Eine direkte Buchung auf das Umsatzsteuerkonto fließt ja nicht in die USt-Va mit rein.

Gibt es da die Möglichkeite einen besonderen Steuerschlüssel anzulegen oder gar eine ganz andere Möglichkeit?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

lburgsr
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

es führt wohl kein Weg daran vorbei, den Differenzbetrag brutto über ein ust-pflichtiges Erlöskonto ein- und den Nettowert über ein ust-freies Erlöskonto wieder auszubuchen.

Dann stimmt die Verprobung und die abzuführende USt bleibt als Aufwand "hängen".

Z.B. BLP  100.000,00 Euro

1. BmGr ESt   50.000,00 Euro

2. BmGr USt 100.000,00 Euro

Buchungen (SKR04):

zu 1. 6072 an 4947 500,00 Euro

zu 2. a. 6072 an 4947 500,00 Euro

         b. 4940 an 6072 420,17 Euro

Gibt es weitere Ansätze?

Freundliche Grüße aus Stuttgart

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andi1989
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Hallo gibt es hier mittlerweile weiter Möglichkeiten der Verbuchung?

 

Wie soll man das bei einem Bilanzierenden im SKR03 mit der neuen 

1/4 Bruttolistenneupreismethode verbuchen?

 

Hat jemand eine Lösung?

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Statt einen neuen Thread aufzumachen, möchte ich mich erstmal auf diesen aufschalten - auch wenn es schon lange her ist, dass er gestartet wurde.

 

Grundproblem wie beschrieben. 

 

Buchungsvorschläge siehe DokID 5301038.

 

Dazu folgende Frage an die Praktiker:

 

Theoretisch stimmen durch die vorgeschlagenen Buchungen für SKR04 nach Standardkonten die Summen auf #4645 (zu hoch) und auf #4639 (zu niedrig, im Soll), nicht. Im Saldo stimmt dann die Privatnutzungsbesteuerung des E-Autos.

 

Lässt man das echt auf diesen beiden Konten mit den zu hohen bzw. zu niedrigen Werten? 

 

Ich würde gerne ein Standard-Lösung anwenden, keine individuellen Konten. 

andi1989
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Hallo,

 

Gibt es schon eine Lösung des Problems? 

 

Im Endeffekt hat ein Bruttolohnverbucher (Bilanz) die Umsatzsteuerdifferenz als Kosten was der Nettolohnverbucher (EÜR) nicht hat, da es bei diesem ertragsteuerlich keine Auswirkung hat.

 

Eigentlich heißt es, dass es ertragsteuerlich keine Auswirkung hat. 

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bergerflorian
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Ich kannte dieses DATEV-Dokument noch gar nicht und hatte es für mich wie folgt selbst hergeleitet - bezogen auf das Beispiel im verlinkten DATEV-Dokument ergeben sich bei einem Buchungssatz weniger die gleichen Werte auf den beteiligten 3 Standard-Konten (SKR 03):

 

535,02 EUR 1880/8921   (56.200 EUR BLP x 80% x 1% x 119% = 535,02 EUR (= 449,60 EUR x 119%))

168,60 EUR 8924/1880   (Zielwert für ESt muss 0,5% sein --> 281 EUR --> 281 EUR ./. 449,60 EUR = -168,60 EUR)

 

Das ganze ordentlich in excel abgebildet und als Vorlage gespeichert rechnet sich mit Eingabe des BLP alles von selbst.

 

 

Frage in die Runde:

Wir haben das E-Auto i.V.m. 50% oder 25% des BLP jetzt erstmals in der Lohnabrechnung (LODAS) mit Bruttolohnverbuchung über die KREWE-Schnittstelle (Buchungsbeleg). Probeabrechnung in LODAS ist richtig. Ob der "Blechtrottel" die Datenübernahme in die FIBU bezogen auf o.g. ESt-/USt-Abweichung richtig vornehmen wird sieht man ja leider erst nach tatsächlich erfolgter Übernahme der Echt-Daten in die FIBU und erscheint mir fraglich.

 

Sicherlich hat hier jemand schon Erfahrung, wird "von selbst" richtig gebucht oder sind Anpassungen (etwa über wiederkehrende Buchungen) vorzunehmen?

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beckh
Beginner
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Ich stehe im Moment vor dem selben Problem:

 

#4645 (zu hoch)

#4639 (zu niedrig/im Soll)

 

Gibt es zu dem Problem mittlerweile eine Lösung? 

 

 

 

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stephanramm
Einsteiger
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Ich habe erst gestern die Buchung von Lodas überprüft und es hat gestimmt. Für die etwas älteren Fahrzeuge hatte ich manuell ermittelte Wiederkehrende Buchungen angelegt, weil es das zu dieser Zeit in Lodas noch nicht gab.

 

Dabei habe ich festgestellt, dass ich die USt Korrektur bei Fahrten Wohnung/Arbeit vergessen habe. Deswegen habe ich die alten Fahrzeuge jetzt auch in Lodas umgestellt.

 

Ich würde jeden raten, das über Lodas zu machen aber manuell die Beträge bei Ersteinrichtung prüfen.

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Es sieht für mich nicht so aus, als ob DATEV hier etwas Offizielles geändert hat, denn der Buchungsvorschlag aus DokNr. 5301038 ist noch immer unverändert mit Stand 5.8.2021. Dabei hatte Datev vor einem Jahr in Aussicht gestellt, das zu prüfen, hier ein Auszug aus meiner Service-Anfrage:

 

KleineEinfraukanzlei_0-1668070531983.png

Hier die damalige Datev-Antwort:

 

KleineEinfraukanzlei_6-1668071473921.png

 

Wie gesagt, aus meiner Sicht hat Datev hier nichts weiter unternommen?

 

Bei meinem Mandanten buche ich wie von Datev vorgeschlagen mit den falschen Salden. Ganz konkret in meinem Falle: BLP 58.600,- € - hier die wiederkehrenden Buchungen:


KleineEinfraukanzlei_2-1668070890518.png

 

So sieht das dann auf den Konten aus:

 

KleineEinfraukanzlei_3-1668071117176.png

 

KleineEinfraukanzlei_4-1668071171121.png

 

KleineEinfraukanzlei_5-1668071190553.png

 

Ich hatte mir damals bei der Implemtierung Gedanken dazu gemacht, bei Datev und sogar im FA nachgefragt (keine Einwendungen - kommt dann vielleicht nach Abgabe des Abschlusses?), fand das Ergebnis ok und zieh das seither so durch. 

 

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bergerflorian
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Warum sollte das Finanzamt etwas dagegen haben, wenn es in Summe stimmt? Will man diesen Sachverhalt über automatische Umsatzsteuerkonten abbilden, geht es eben nur so bzw. wie etwas weiter oben geschrieben auch mit nur zwei wiederkehrenden Buchungen.

 

§ 246 HGB sehe ich nicht als Problem, da für mich ein FIBU-Konto nicht gleichzusetzen ist mit einem Bilanz- bzw. hier Ertrags- oder Aufwandsposten (die Bilanz / GuV hat Posten und keine Konten, Konten hat nur der Kontennachweis zu Bilanz / GuV). Würde man dies anderes beurteilen, dann dürfte es z.B. auch kein Konto 4155 (SKR03) geben.

 

Natürlich wäre es "schick", wenn DATEV Automatikkonten für Privatanteil USt-pflichtige E-Autos entwickeln würde, aber zwingend nötig ist es meiner Ansicht nach nicht.

 

Kollegiale Grüße,

F. Berger

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letzte Antwort am 10.11.2022 10:57:15 von bergerflorian
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