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Buchen von Instandhaltungsrücklagen

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letzte Antwort am 01.07.2025 11:57:00 von Andreas_Thaler
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saibot-hcsrev
Beginner
Offline Online
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134 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

hat jemand einen Tipp ob bereits vorgefertigte Konten im Branchenpaket Vermietung und Verpachtung existieren auf welche man die die Zuführung und Entnahme der Instandhaltungskosten buchen kann?

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
60 Mal angesehen

Hallo @saibot-hcsrev ,

 

Sie können Instandshaltungskosten-Erhaltungsaufwendungen mit der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung buchen.


Für Erhaltungsaufwendungen gibt es, abhängig vom Sachverhalt, mehrere Möglichkeiten zur Darstellung in der Anlage V der Einkommensteuererklärung:

  • Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
    Die Erhaltungsaufwendungen werden im aktuellen Wirtschaftsjahr geltend gemacht.

  • Zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
    Nach § 82b EStDV, § 11a EStG bzw. § 11b EStG können Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.


Die jeweiligen Konten und Beispiele für eine Buchung finden Sie im  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1025980 beschrieben.
Ein direktes Konto Instandhaltungskosten ist in der Lösung Vermietung und Verpachtung nicht beinhaltet.
Vielleicht können Sie ihren Sachverhalt über diese Möglichkeit abbilden.
Diese Konten fließen korrekt in die Einkommenssteuer.

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.07.2025 11:57:00 von Andreas_Thaler
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