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Bilanzierung E-Ladestation

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letzte Antwort am 02.02.2023 07:59:01 von DVA1878
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DVA1878
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Apotheke kauft Wallbox und lässt diese in der angemietetem Garage installieren. Wie ist die Wallbox zu buchen?

Danke!

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @DVA1878,

 

im Beitrag Korrekte Verbuchung Ladestation für E-Autos wurde dieses Thema schon einmal besprochen - hilft Ihnen die dort gegebene Antwort weiter?

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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DVA1878
Beginner
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Ich bin mir vor allem wegen des Kontos unsicher, denn ich habe gelesen, dass man die E-Ladestation nur dann  als Betriebsvorrichtung bucht, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird.

Das ist ja bei einer Apotheke nicht der Fall. Ob Mietereinbau als Konto in Frage kommt, ist für mich auch nicht ganz sicher.

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deusex
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
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Hallo, nehmen Sie am Besten kein "neues" Konto, um das Anlagevermögen nicht unnötig aufzublähen. Letztlich spielt dies auch nicht die tragende Rolle.

Wenn bei der Apotheke Inhaber, Mitarbeiter und Kunden laden, ist es m.E. ganz profan BA/GA; auch wenn Gattin, Kinder etc. dran laden.

Wie und wann dann die private Kfz-Strom-Nutzung zu erfassen ist, ist in dem Fall ein anderes Thema.

 

Habe auch ein wallbox für unser gemischt genutztes E-Auto an der Kanzlei installiert, an der im Prinzip jeder laden kann, der darf.

 

Gebucht auf BA/GA und auf sechs Jahre Nutzungsdauer verteilt. Sollte diese dann lt. einem später schlaueren Prüfer dann zehn Jahre verlangt werden, haben wir eine wunderbare "Nebelkerze" zur Diskussion 😉

 

Der verlinkte Beitrag von @Antje_Naumann ist im Übrigen kurz, aber erschöpfend zum Thema, sehe allerdings den Sachverhalt einer "Betriebsvorrichtung" nicht erfüllt und "Mietereinbauten" erst recht nicht.

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DVA1878
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😊Alles klar. Dankeschön !!

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letzte Antwort am 02.02.2023 07:59:01 von DVA1878
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