Eine GmbH ist an einer GbR beteiligt. Wie werden Verluste aus dieser Beteiligung steuerrechtlich und handelsrechtlich gebucht?
Mein Vorschlag wäre im SKR04:
handelsrechtlich (Beteiligung als Vermögensgegenstand):
#860 Beteiligung an Personengesellschaft / #1800 Bank bei Einlagen
#7208 Verlustanteile an Mitunternehmerschaft / #3500 Sonstige Verbindlichkeiten bei Jahresfehlbetrag laut Handelsbilanz
steuerrechtlich (Spiegelbildmethode):
#860 Beteiligung an Personengesellschaft / #1800 Bank bei Einlagen
#7208 Verlustanteile an Mitunternehmerschaft / #860 Beteiligung an Personengesellschaft bei Jahresfehlbetrag laut Kapitalkonto in Steuerbilanz
Bei der steuerrechtlichen Vorgehensweise kann #860 "Beteiligungen Personengesellschaften" negativ werden.
Was verändert sich, wenn die GmbH an einer KG als Kommanditist beteiligt ist?
Mein Vorschlag wäre, den Jahresfehlbetrag handelsrechtlich nur insoweit zu erfassen, wie der Kommanditist haftet. Steuerrechtlich fahre ich bilanziell wie bei der GbR fort, die Fehlbeträge zu erfassen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beteiligung an GbR:
Ich bin der Meinung, dass die Verlustanteile ebenfalls den Beteiligungsansatz mindern.
Beteiligung an KG als Kommanditist:
Handelsrecht: Verlustanteile werden nicht berücksichtigt, da der Kommanditist nicht zum Ausgleich verpflichtet ist.
Also nur Einlagen/Entnahmen und Gewinne über den Beteiligungsansatz.
Steuerrecht: Spiegelbildmethode. Verluste werden ebenfalls "voll" gebucht. Andernfalls kein Spiegelbild. Korrektur wegen event. 15a EStG erfolgt dann in der KSt-Erklärung - Werte, die aus der G+E kommen.
Meine Meinung und in aller Kürze.