In einem Erstellungsbericht mache ich bei der ersten Anlage einen rechtsklick und wähle "Dokumentengestaltung" aus. In der Registerkarte "Seitenzahlen" wähle ich unter "Seitennummerierung" "Neu beginnen mit: 1", unter "Seitenzahlendarstellung" wähle ich bei "Gültigkeitsbereich" "Ab aktivem Abschnitt".
Wenn ich dies übernehme beginnt aber nur der ausgewählte Abschnitt wieder mit 1, die folgenden sind offenbar weiterhin mit "Fortsetzen mit vorherigem Abschnitt geschlüsselt. Die Einstellung "Ab aktivem Abschnitt" schlägt also nicht hier durch. Ist das gewollt?
Hintergrund ist, dass die Anlagen hinten im Bericht mit "Anlage 1 Blatt 1; Anlage 2 Blatt 1" und so weiter beschriftet werden sollen.
Ferner gibt es bei "Gültigkeitsbereich" die Einstellungsmöglichkeiten "Aktiver Abschnitt", "Ab aktivem Abschnitt" und "Gesamtes Dokument". Ich würde anregen, als weitere Einstellung "Bis aktivem Abschnitt aufzunehmen".
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
der von Ihnen beschriebene Gültigkeitsbereich unter "Seitenzahlendarstellung" hat keine Auswirkung auf Optionen "Seitennummerierung (z.B. Neu beginnen mit)". Der Gültigkeitsbereich wirkt sich lediglich auf die Darstellung des Seitenzahlenformats oder auf den Inhalt der Seitenzahl aus. In Ihrem Fall müssen Sie also pro Abschnitt (z.B. Bilanz, GuV, usw.) festlegen, wenn die Seitennummerierung im nächsten Abschnitt wieder Neu mit 1 beginnen soll. Ihre Anregung "Bis aktivem Abschnitt" würde erfordern, dass das Programm sämtliche weiteren folgenden Abschnitte erkennt und zur Auswahl anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Fischer
Produktmanagement und Service Bilanzbericht
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Fischer,
bitte erwägen Sie, auch für die Optionen bei Seitennummerierung die Möglichkeit einzuführen, neue Einstellungen auf mehrere Abschnitte anwenden zu lassen.
Das Problem mit einer Einstellung "Bis aktivem Abschnitt" erschließt sich mir nicht, es gibt bereits die Einstellung "Ab aktivem Abschnitt", was wäre ersteres anderes als die Umkehrung der letzteren?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer