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Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung

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letzte Antwort am 05.06.2023 14:51:03 von Martina_Harwarth
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ChristineWH
Beginner
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430 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe vorhin eine ZM aufgrund einer fehlerhaften USt-IdNr. berichtigen müssen. Im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern steht, dass die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile hinsichtlich der USt-IdNr. und der Art der Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage mit 0 anzugeben ist. In der Vorschau ist alles so dargestellt, wie vom BZSt gewünscht, im DÜ-Protokoll taucht die fehlerhafte USt-Idnr. mit der 0-Meldung jedoch nicht mehr auf.

 

Hat jemand eine Lösung, dass die 0-Zeile wieder dargestellt wird?

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
395 Mal angesehen

Hallo @ChristineWH ,

 

um auch die fehlerhafte USt-IdNr. mit dem Wert Null in der ZM zu übermitteln, muss das Berichtigungskennzeichen gesetzt sein. Vielleicht fehlt der Haken bei berichtigte Anmeldung in ihrem Fall ? Zusammenfassende Meldung erstellen und berichtigen ab Version 11.3 und Stapeldatum ab 01.10.2022 unter Punkt 4.4 Fallbeispiel 3
Im Datenübermittlungsprotokoll erscheinen dann sowohl der Umsatz mit korrekter USt-IdNr., als auch die falsche USt-IdNr. mit dem Wert Null.

 

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 05.06.2023 14:51:03 von Martina_Harwarth
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