Hallo zusammen,
ich habe vorhin eine ZM aufgrund einer fehlerhaften USt-IdNr. berichtigen müssen. Im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern steht, dass die ursprünglichen Angaben aus der fehlerhaften Meldezeile hinsichtlich der USt-IdNr. und der Art der Leistung wiederholt und die Bemessungsgrundlage mit 0 anzugeben ist. In der Vorschau ist alles so dargestellt, wie vom BZSt gewünscht, im DÜ-Protokoll taucht die fehlerhafte USt-Idnr. mit der 0-Meldung jedoch nicht mehr auf.
Hat jemand eine Lösung, dass die 0-Zeile wieder dargestellt wird?
Hallo @ChristineWH ,
um auch die fehlerhafte USt-IdNr. mit dem Wert Null in der ZM zu übermitteln, muss das Berichtigungskennzeichen gesetzt sein. Vielleicht fehlt der Haken bei berichtigte Anmeldung in ihrem Fall ? Zusammenfassende Meldung erstellen und berichtigen ab Version 11.3 und Stapeldatum ab 01.10.2022 unter Punkt 4.4 Fallbeispiel 3
Im Datenübermittlungsprotokoll erscheinen dann sowohl der Umsatz mit korrekter USt-IdNr., als auch die falsche USt-IdNr. mit dem Wert Null.
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG