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Belegerfassung elektr. DL EU-Verbraucher (MOSS)

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letzte Antwort am 27.11.2019 15:32:17 von Marco_Lachmann
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timm
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Guten Tag,

als relativer Laie kämpfe ich gerade mit den nötigen Voreinstellungen, um einen Beleg korrekt ohne MwSt-Ausweis zu erstellen.

Sachverhalt:

Ich bin Leistungserbringer einer elektronischen Dienstleistung über 10000 EUR an einen EU-Verbraucher.

Nach Recherchen habe ich folgende Einstellungen vorgenommen:

1.) Geschäftvorfälle Verkauf: "Verkauf an Verbraucher (Kunde o. USt-ID) innerhalb der EU" ist das SKR03-Konto 8331 eingepflegt, einmal

     a.) über neue Kontierung anlegen für z.B. die Artikelgruppe "elektronische Dienstleistung"; und ebenfalls probiert:

     b.) die vorhandene Kontierung "Leistung, Voller Inlandssteuersatz" (vorher 8400) durch 8331 ersetzt.

2.) Der Kunde, ist als "Natürliche Person", ohne USt-ID und im Reiter Belegerfassung mit Steuerpflicht "EU" erfasst.

3.) Der Artikel ist als Artikeltyp "Leistung" jedoch unter "Belegerfassung" mit "Volle Steuer" angelegt.

     (-->Hier würde natürlich die Angabe "steuerfrei" zum gewünschten Ergebnis führen, allerdings wird der Artikel ja auch im Inland verkauft)

Bringe ich diese 3 Einstellungen auf meinem Beleg zusammen, wird dennoch 19% MwSt ausgewiesen.

Bei ähnlich gelagerten Geschäftvorfällen wie z.B verlagerte Steuerschuld bei elektronischer Dienstleistung an EU-Unternehmer klappt die Ausgabe des MwSt-freien Belegs wunderbar. Warum nicht hier?

Vielen Dank im Voraus für Ideen und Inputs.

timm
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Ich muss mich selbst korrigieren, es soll natürlich kein Beleg ohne MwSt-Ausweis ausgegeben werden, sondern ein Beleg mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatzes des Empängerlandes der elektronischen Dienstleistung (in meinem Fall: Österreich; 20%)

 

Dennoch wird nach wie vor 19% MwSt im Beleg ausgewiesen.

 

Ich verstehe nicht, warum das Modul Auftragswesen zu diesem Zeitpunkt nicht schon den korrekten Steuersatz ausfüllt, alle Informationen sind vorhanden:

Kunde ist Privatperson aus Österreich mit eingestellter EU-Steuerpflicht.

Artikel ist mit voller Steuer erfasst.

Geschäftvorfall ist mit 8331 erfasst.

 

Daraus ergibt sich ein Steuersatz von 20%.

 

Dennoch benötigt das Programm eine erneute Eingabe nach Übergabe an REWE, nämlich den SS 44 und damit die entsprechenden Angaben zu Empfängerland und Steuersatz.

 

Das hilft mir dann aber nichts mehr bzgl. Belegerstellung.

 

Muss ich also den Mehrwertsteuersatz im Auftragswesen bei jeder Rechnung manuell einstellen? Wie mache ich das?

 

Nochmals im Voraus Danke für jegliche Hilfe!

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Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
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Hallo timm, 

 

normalerweise erfolgt mit Angabe des passenden Kontos auch der korrekte Ausweis der Steuer. 

 

Um herauszufinden, warum das bei Ihnen nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an uns. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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timm
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Herr Lachmann,

 

Der Servie-Kontakt funktioinert bei mir nicht.

"Das Sicherheitspaket compact ist installiert. Sie benötigen aber das DATEV Sicherheitspaket."

 

Vermutlich habe ich mit meiner günstigen Einzelplatz-Lizenz keinen Anspruch auf Support.

Soll ich die Standard-Hotline anrufen, oder haben Sie eine Durchwahl für mich?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
178 Mal angesehen

Hallo timm, 

 

die Kollegen vom Auftragswesen sind unter der 0911/319-31301 zu erreichen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.11.2019 15:32:17 von Marco_Lachmann
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