Hallo Datev,
warum muss auf dem Begleitzettel zur SEPA Sammelüberweisung neben dem Datum auch der Ort manuell eingetragen werden? Eine rechtliche Relevanz ist für mich nicht erkennbar; vermutlich hat das mal jemand irgendwo abgeschrieben und so wird das seit Jahrzehnten ausgefüllt ....
Schöne Grüße
Karl Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
in den SRZ-Richtlinien der Deutschen Kreditwirtschaft ist festgehalten, dass Ort und Datum auf dem Datenträger-Begleitzettel zu hinterlegen ist.
In den DATEV Zahlungsverkehrslösungen hinterlegen Sie die entsprechenden Firmendaten und auch die Bankdaten. Da diese Daten zum tatsächlichen Ort des Kontoinhabers abweichen können, wird dieses Feld nicht automatisch ausgefüllt. Die rechtliche Identifikation des Kontoinhabers spielt bei den Banken eine sehr wichtige Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Jeannine Schäffler