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Automatisierungsservice Rechnungswesen bei Selbstbuchern

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letzte Antwort am 10.02.2025 21:49:57 von bernd_wettstein
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fgerke
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Hallo,

 

ich habe jetzt mehrfach versucht, eine Möglichkeit für meine selbst buchenden Mandanten mit Unterberaternummer zu finden, den Automatisierungsservice Rechnungswesen zu nutzen, da diese den gern in Anspruch nehmen würden.

Laut Information der DATEV-Hotline bekomme ich immer nur die Auskunft, dass das nicht funktioniert.

Nun denke ich mir aber, dass dieses System ja eigentlich dazu gedacht ist, grade größere Buchführungen zu automatisieren und den Aufwand zu verringern. 

Aktuell arbeitet der Mandant mit Faktura Mittelstand, würde aber auch auf Kanzlei-ReWe umsteigen. Laut Auskunft der DATEV hilft das wohl auch nicht. Gibt es hier dazu Erfahrungen?

jjunker
Allwissender
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Aktuell arbeitet der Mandant mit Faktura Mittelstand, würde aber auch auf Kanzlei-ReWe umsteigen.

 

Ist Kanzlei ReWe nicht den Mitgliedern vorbehalten? AGBs? 🤔

 

Wäre mal wieder typisch eine gute Sache nicht flächendeckend auszurollen.....

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden. Ich hatte nämlich auch auf meienr to do Liste stehen eines unserer großen Selbstbuchenden Mandate mit dem ASR zu versorgen...

MVP 
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fgerke
Beginner
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Soweit ich das verstanden habe, kann man den Mandanten dazu berechtigen, eine etwas andere Version von Rechnungswesen zu nutzen, aber die ist leider auch nicht mit dem ASR kompatibel...

Ich finde es halt tatsächlich sehr schade, solche Programme für bestimmte Gruppen zu sperren...

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eliansawatzki
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Die Genossenschaft der steuerberatenden Berufe soll Unternehmenslösungen anbieten, welche die Arbeit (Buchführung) der Genossen in Teilen übernehmen kann und den Genossen damit das Wasser abgraben?


So ein Vorhaben würde hitzige Diskussionen nach sich ziehen. 

wwinkelhausen
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Dann wäre es ja auch schon kritisch, Mandanten überhaupt Buchführungssoftware zu überlassen.

Dinosaurier
theo
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@eliansawatzki  schrieb:

Die Genossenschaft der steuerberatenden Berufe soll Unternehmenslösungen anbieten, welche die Arbeit (Buchführung) der Genossen in Teilen übernehmen kann und den Genossen damit das Wasser abgraben?


So ein Vorhaben würde hitzige Diskussionen nach sich ziehen. 


Wenn man selbstbuchende Mandanten hat u. sie dazu mit der entsprechenden Software ausstattet, sollen sie wahrscheinlich auch selber buchen.

in dubio pro theo
metalposaunist
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@fgerke schrieb:

Soweit ich das verstanden habe, kann man den Mandanten dazu berechtigen, eine etwas andere Version von Rechnungswesen zu nutzen


Korrekt. Über das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft kann man der DATEV sagen, dass auch das Mandat doch die Lösungen für Berater nutzen darf: Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft In Punkt 3.2 musst Du einmal schauen, was man freigibt, je nach dem, wer die etwaigen Löhne macht und wie die Zusammenhänge des Ordnungsbegriffes sind, damit es keine Überraschung bei der DATEV Rechnung hinterher gibt. 

 


@fgerke schrieb:

aber die ist leider auch nicht mit dem ASR kompatibel...


Das wäre mir neu. Wenn der Mandant Kanzlei Rechnungswesen durch die Kanzlei bekommt, sollte das Mandat den ASR wie die Kanzlei nutzen können, weil der ASR nicht mit Mittelstand Faktura kompatibel ist. Warum, wissen nur die Götter. 

 

Cooles Projekt @fgerke! Sofern auch der Mittelstandteil aktuell genutzt wird (Angebote, Lieferscheine, Rechnungen, ...) braucht es aber bei Kanzlei Rechnung ein Zusatzpaket, damit das Mandat wieder vollumfänglich arbeitsfähig ist. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fgerke
Beginner
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Vielen, vielen Dank für die Antwort!

Dass das dann nicht nutzbar ist, sagte man mir so in der Hotline....

Die Freigabe für das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft haben wir an dieser Stelle schon vor längerem umgesetzt. Der Mandant ist zufrieden und kann diverse Dinge einfach direkt ohne Umwege über uns selbst bestellen, wir haben dadurch mehr Zeit für fachliche Fragen... für mich eine klassische Win-Win-Situation.

Das mit dem Mittelstand Teil müssten wir tatsächlich vorher nochmal genauer prüfen, danke für den Hinweis!

jjunker
Allwissender
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Stellt Sie doch schon längst. Und der Steuerberater soll doch beraten und nicht buchen... Ohne flächendeckenden Einsatz von Automisation werden wir es nicht schaffen den Berg an Arbeit mit jedem Jahr weniger werdendem sachkundigen Personal abzuarbeiten. 

Entweder A und B. Entweder man bedient neben den Genossen auch Kunden oder nicht. A und (B) mit eingeschränktem Funktionsumfang wird auf Dauer nicht am Markt bestehen. 

So zumindest meine Einschätzung 

MVP 
metalposaunist
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@fgerke schrieb:

Dass das dann nicht nutzbar ist, sagte man mir so in der Hotline....


Willkommen in der DATEV Community 🙌! Hier werden Sie beraten 😉.

 

🍻oder 🍷?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fgerke
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Der Mandant hat sich nun mit unserer Lösung an die DATEV gewendet und die Antwort bekommen, dass selbst mit der Rechnungswesen-Version bei ihnen der Automatisierungsservice nicht funktioniert, weil er nicht für Selbstbucher freigeschaltet ist... wir sind nun tatsächlich ratlos und neigen dazu, den Versuch aufzugeben.

Jetzt umfangreich die Programme zu wechseln, um am Ende vor dem gleichen Problem wie am Anfang zu stehen, erscheint uns nicht so plausibel...

Aber vielen Dank für die Hilfe hier trotzdem! Vielleicht wird sich das ja mal ändern.

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metalposaunist
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@fgerke schrieb:

Der Mandant hat sich nun mit unserer Lösung an die DATEV gewendet und die Antwort bekommen, dass selbst mit der Rechnungswesen-Version bei ihnen der Automatisierungsservice nicht funktioniert, weil er nicht für Selbstbucher freigeschaltet ist.


Das ist die Begründung? Das ist aber keine technische Begründung. Woher soll DATEV wissen, wer selbst bucht und wer nicht? Anhand der mandantengenutzten Beraternummer, auf der die Daten liegen? Und daran macht DATEV fest, ob es den Button im Kanzlei Rechnungswesen gibt? Bei aller Liebe, aber dass DATEV so schlau ist, halte ich für ein Gerücht. Das war die klassische Aussage der DATEV, die man intern kommuniziert hat, weil man die Mittel & Wege nicht kennt oder verraten darf. 

 

Was hätte ich Lust das live auszuprobieren 🤓. Da ich der DATEV selbst teils mitteilen muss, wie ihre Systeme laufen, gebe ich auf so eine Aussage: nichts. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fgerke
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Am Ende wäre es halt ausprobieren, das teurere Programm empfehlen und eventuell trotzdem nicht den gewünschten Effekt haben...

Wir sind uns grade unsicher, ob wir es auf gut Glück versuchen sollen, da das in der Größenordnung schon eine kleine Preissteigerung wäre von Mittelstand Faktura auf ReWe umzusteigen...

 

Ausprobieren würde ich das auch sehr gern! Einfach nur noch, um zu beweisen, dass sie unrecht haben😀

metalposaunist
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@fgerke schrieb:

Am Ende wäre es halt ausprobieren, das teurere Programm empfehlen und eventuell trotzdem nicht den gewünschten Effekt haben...


Mir ist da gerade eine Idee 💡 gekommen. Gebt mir etwas Zeit. Ich schreibe gerade mal eine E-Mail 😎

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fgerke
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Das klingt interessant.. danke!

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @fgerke,

 

der Automatisierungsservice Rechnungen ASR wird, wie Ihnen, als Lösung für die Kanzleien angeboten.

 

Der DATEV Automatisierungsservice Rechnungen steht nur unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

 

  •  Steuerberater bearbeitet den Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen im DATEV Arbeitsplatz für Kanzleien
  •  Steuerberater sendet den Bestand regelmäßig in das DATEV-Rechenzentrum
  •  Bestand wird in DATEV Unternehmen online in der Bearbeitungsform Standard bearbeitet

Bestände mit folgenden Eigenschaften werden nicht unterstützt:

 

  •  Bearbeitungsform Erweitert in DATEV Unternehmen online:
     Tipp: Die Bearbeitungsform erkennen Sie auf der Startseite der Anwendung Belege in DATEV Unternehmen   online. Die aktive Bearbeitungsform wird im rechten oberen Bereich angezeigt.
  •  SKR ungleich SKR03 und SKR04
  •  Branchenpakete/Lösungen
  •  Bestände ohne OPOS-Buchführung
  •  Nationales Recht Österreich
  •  Basiswährung ungleich EUR
  •  Public Sector (Finanzrechnung, OPOS nach Fälligkeit, Einheitskasse, Forderungsarten)
  •  Nutzung im Unternehmen (Selbstbucher mit Rechnungswesen) wie in Ihrem Fall


Die genannten Voraussetzungen zur Nutzung, sind im Dokument Automatisierung Rechnungswesen- Überblick  beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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metalposaunist
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Das beantwortet leider die Frage rein technisch nicht @Ivonne_Lindt. Außer, man darf, wie ich auch schon gesagt hatte, dem Mandanten die Kanzleilösungen zur Verfügung stellen, sodass beim Mandant: meine Kanzlei statt mein Unternehmen im Arbeitsplatz steht. 

 

Aber ich habe ja eine Idee, wie ich's live testen kann. Stay Tuned. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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hapet
Aufsteiger
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@metalposaunist  schrieb:

 

Aber ich habe ja eine Idee, wie ich's live testen kann. Stay Tuned. 


Beim Aufräumen drüber gestolpert: Hattest Du mittlerweile testen können & hieraus einen Erkenntnisgewinn?  

metalposaunist
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Nein, tatsächlich noch nicht. Der Plan war gut aber man ist da auf Mitmenschen angewiesen und kann's nicht alles alleine machen 😇. Aber ja, hab' deine Kudos gesehen und das läuft noch immer. Aber ist eben nicht so easy wie manch anderes Cloud Produkt. 

 

Bin nur noch diese Woche im Einsatz und dann 1 Woche in Wacken 🤘. Bin dann erst ab 05.08 wieder online. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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hapet
Aufsteiger
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Wg. Themenvielfalt und Beitragsanzahl hatte ich ein Vergessen für möglich gehalten. 😉 Mir fällt mir es schwer, mit Abos, Tags und Lesezeichen den Überblick zu behalten. Wünsche viel Spaß in Wacken🎸, auch wenn noch etwas hin ist.

fgerke
Beginner
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Danke für das weitere Ausprobieren.

 

Ich bin tatsächlich ab morgen schon beim WOA. Vielleicht läuft man sich ja über den Weg 

bernd_wettstein
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,


@fgerke

Die Freigabe für das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft haben wir an dieser Stelle schon vor längerem umgesetzt. Der Mandant ist zufrieden und kann diverse Dinge einfach direkt ohne Umwege über uns selbst bestellen, wir haben dadurch mehr Zeit für fachliche Fragen... für mich eine klassische Win-Win-Situation. [...]


 

Ich sehe das ganz genauso, natürlich bezogen auf den jeweiligen individuellen Mandanten und seine Aufstellung, sein Leistungsportfolio in der Kanzlei und die gesamte Konstellation.

Es sagt ja auch keiner, dass der Selbstbucher den zusätzlichen Service gar gratis bei DATEV nutzen können soll oder ggfs. überhaupt zu Beraterkonditionen.

Im übrigen ist es auch angesichts knapper Personalressourcen auch nicht mehr zeitgemäß, sowas für den Unternehmermarkt am Berater und Mitglied vorbei "zu sperren"....

Solange wir als Berater berechtigt sind, die generelle Freischaltung für Kanzleilösungen vorzunehmen und beratend entscheiden, für wen beispielsweise das Direktgeschäft und insbesondere die "große" Version des Kanzlei-Rechnungswesen-Programms geeignet ist (eben nicht nur für reine Selbstbucher, sondern eben auch für Selbstbilanzierer, die in anderen Geschäftsfeldern beraten oder geprüft werden -   zum Beispiel auch für Nutzer in der passenden Mittelstandskategorie (maximal (Klein!)-Konzernmandantenumfeld) mit DATEV als Hauptbuch- und Bilanzsystem -,  solange ist diese "Bevormundung" trotz der Freigabe der Kanzlei-Lösungen für den Mandanten durch den verantwortlichen Berater - finde ich  - mehr als nur irritierend.

 

Die Tatsache, dass die Werbung für den ASR dann sogar für die breite Öffentlichkeit per Google auf DATEV.de verfügbar ist, ist dann fast schon eine Art gefühlte Verhöhnung der Selbstbucher... :

 

https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/automatisierungsservice-rechnungen-beispiele-einsatzszenarien/

 

Wenn ich als Berater oder Vertreter dieser Berater wirklich nachhaltig "Angst" vor Mandanten habe, die KI in der eigenen selbstgeführten Buchhaltung einsetzen,  bin ich wohl mindestens in diesem Bereich nicht wirklich in der Gegenwart verhaftet...

 

Kein Mensch will hier den Buchhalter oder Buchhaltung als Leistung des StB über diesen Weg "abschaffen". 

 

Jetzt in 2025 aber noch zu glauben, diese Leistungen nur über den Weg der "Sperre" am Leben erhalten zu können für die, die sich also neuen Realitäten nicht öffnen können oder wollen ist mehr als nur naiv...

 

Viele Grüße, Bernd Wettstein 


P.S.: @andreashofmeister man stelle sich vor man hat in der "übrigen Welt" diese Art der Automatisierung zur Verfügung mit "künstlicher Intelligenz" und sperrt sie dann grundsätzlich für seine Kunden, damit diese "noch künstlicher" mehr Arbeit haben....  

 

andreashofmeister
Überflieger
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@bernd_wettstein  schrieb:


...

P.S.: @andreashofmeister man stelle sich vor man hat in der "übrigen Welt" diese Art der Automatisierung zur Verfügung mit "künstlicher Intelligenz" und sperrt sie dann grundsätzlich für seine Kunden, damit diese "noch künstlicher" mehr Arbeit haben....  

 


Nun ja...

 

Nachdem ich hier einige Beiträge nochmal gelesen habe, fühlte ich mich auch in die Zeiten versetzt, als man Mandanten erklären musste, dass sie keine JA-Version bekommen dürfen, weil das nur DATEV-SteuerberaterInnen vorbehalten war. Hat sich aber mittlerweile erledigt.

 

Ich finde es aber (ein wenig OT, muss aber sein) um so "lustiger", dass man bei DATEV alles, aber auch alles , bestellen darf, Einstellungen machen darf, dass Mandant ins MiGMag geht und eine Rechnung bekommt.

 

Bis dahin ist formal alles gut. Möchte Mandant dann sein Leistungsportfolio wieder ändern, anpassen, Leistungen kündigen, kommt die DATEV-Keule mit der "Generalvollmacht".

 

Umsatz im Sinne von Beratung im Hinblick auf DATEV-Software, Lizenzierungen abschließen etc., das dürfen "wir". Aber wenn sich was ändert, Mandant sich an uns wendet, dann müssen wir in den Schreibtisch greifen und das  "Formular  Generalvollmacht" ausfüllen lassen.

 

Top, oder?

 

Hat nix mit KI zu tun. Aber ein digitaler Prozess, der dringend auch digital werden muss!

 

 

bernd_wettstein
Fortgeschrittener
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Zum Topic:  m.E. schießt da jmd. wieder mal an Ziel, Marktanforderung, Berater- und Mittelstandsrealität vorbei.  Als ob selbstbuchende oder gar bilanzierende Mandanten sich nicht alternative KI-Lösungen zu legen würden, wenn die DATEV oder ihr Berater es nicht unterstützt...  

Habe gerade einen SK zum Thema laufen und habe das Gefühl, dass man sich bei der Begründung, weshalb man selbst bei Einsatz von Kanzlei-ReWe beim Mandanten in Widersprüche verstrickt, statt wenigstens ein klares Commitement zu vertreten.  Habe z.B. auch gleich mal vorsorglich mit nachgefragt, was wohl passiert, wenn wir eine Mandanten-Selbstbucherhalter-Buchhaltung vom Mandant in die Kanzlei verschieben und auf der Unterberaternummer belassen...   ist dann der Einsatz bei uns auch "verboten". 😉    Und umgekehrt?   Was wohl bei Kanzleien mit dem ollen selbstbetriebenen Mandanten-WTS passiert..... 😉   Und was kreative Berater wohl erleben, die - auch wenn das Out-Of-AGB ist - Bestände auf Kanzlei-Beraternummern auch bei Selbstbuchern laufen lassen (das verweigere ich bisher natürlich)...


Zum OT:  Ohja.... das Thema "Willenserklärung" im Auftrag einer Unterberaternunmer ist ein Thema für sich...

Ich versende mittlerweile vorsorglich die Auftragsvollmachten auch für DATEV bei allen Mandantenprojekten...  😉
Dann "dürfen" wir endlich nicht nur bestellen, sondern auch kündigen.  😄

Ich sags mal so:  der DATEV shop und Bestellknöpfe dort sind echt umsatzfreundlich, der Kündigungsprozess weniger berater- und mandantenfreundlich.... 😉

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letzte Antwort am 10.02.2025 21:49:57 von bernd_wettstein
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