Tag zusammen!
Ein Mandant bekommt eine Kasse (Austauschgerät) wegen der TSE-Einrichtung für 2.700 Euro netto.
Der Listenpreis liegt neu bei 4.997 Euro.
Frage: sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder doch abschreiben?
Danke für Eure Antworten!
Hallo ! Sollte es ein völlig neues Gerät sein (also nicht nur eine Komponente am alten, weiter eingesetzten Gerät ausgetauscht worden), würde ich die neue Kasse auf jeden Fall abschreiben. Der offenbar eingeräumte Nachlass wäre genauer zu hinterfragen. Sollte es der Wert für das alte Gerät sein (Inzahlungnahme), wäre dieser als Anlagenverkaufserlös zu buchen (mit RBW-Abgang, falls noch ein BW vorhanden ist). Falls nicht, spielt der Nachlass meines Erachtens in der Regel keine Rolle im Rahmen der Buchhaltung (Ausnahme z.B.: Koppelung an einen langfristigen Wartungsvertrag, dessen Kosten sich analog dazu ermäßigen, so wie das oft bei Handyverträgen iVm Handykäufen gehandhabt wird)) . Genaueres müsste aber den Kaufvertragsunterlagen zu entnehmen sein, daran orientieren sich die steuerlichen Folgen. Allerdings ist das BMF-Schreiben vom 21.8.20 (DStR 2020, S. 1920) zu beachten, da gibt es auch nähere Erläuterungen und eine Vereinfachungsregel für die erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen .
Viele Grüße
Oliver Brandl