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Aufzuteilende Vorsteuer

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letzte Antwort am 19.06.2023 13:17:04 von bodensee
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norwegianwood
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

ich habe Mandantendaten übernommen, in denen der Buchungsschlüssel "99" drin ist,

also "Aufzuteilende Vorsteuer".

Das ist bis dahin ganz schön, aber ich versuche nun herauszufinden, wie das in Rewe

behandelt wird.

Allerdings komme ich da nicht wirklich weiter. Ich hatte angenommen, man hinterlegt

irgendwo den Prozentsatz für abzugsfähig/nicht abzugsfähig und die VSt wird dann

beim buchen direkt verteilt.

Das ist hier nicht der Fall. Alles steht auf dem Konto "Aufzuteilende Vorsteuer".

 

Ist das so gewollt oder muss man noch irgendwo was eintragen, damit eine Aufteilung

erfolgt?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
1050 Mal angesehen

Moin,

 

mit dem Standardschlüssel 99 lässt sich dies nicht automatisch buchen.

 

Wenn Sie vorher schon wissen, welcher Prozentsatz abzugsfähig ist, können Sie individuelle Steuerschlüssel mit Faktor 2 dafür einrichten:

 

Dokument 5305359 - Aufzuteilende Vorsteuer - Buch... - LEXinform online (datev.de)

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 8
1045 Mal angesehen

Es kommt halt auf den Grund an warum ein Teil der Vorsteuer  nicht abzugsfähig ist.

 

Wenn es am vereinnahmten Umsatz hängt, der steht erst am Jahresende fest, da kann man für die Voranmeldung nur schätzen. 

 

Liegt es an qm ( Gebäude) dann steht der Aufteilungsschlüssel fest. 

 

Daher kann es hier keine eindeutige Antwort geben. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
936 Mal angesehen

Hallo @norwegianwood ,

 

mit dem Standardschlüssel 99 lässt sich dieser Sachverhalt wie @Uwe_Lutz bereits schrieb, nicht automatisch buchen

 

Im Dokument  Steuerschlüssel aufzuteilende Vorsteuer  wird im Kapitel 2.1 beschrieben, wie Sie im Rechnungswesen vorgehen können.


2.1 Manuelle Aufteilung mit Steuer-/Buchungsschlüssel

 

Wenn Sie einen Sachverhalt mit nur teilweise anrechenbarer Vorsteuer mit einem Standard-Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) „Aufzuteilende Vorsteuer“ buchen, wird die gesamte Vorsteuer auf ein Konto „Aufzuteilende Vorsteuer“ gebucht.

 

  • Der Standard-Steuerschlüssel „Aufzuteilende Vorsteuer“ setzt sich durch den Berichtigungsschlüssel 9 zuzüglich eines Vorsteuerschlüssels (z. B. 9 oder 8 ) zusammen.

 

  • Der Standard-Steuerschlüssel 90 „Aufzuteilende Vorsteuer“ kann bei allen Aufwandskonten mit Steuerautomatik verwendet werden.

 

  • Die weiteren Standard-Steuerschlüssel, z. B. 99 „Aufzuteilende Vorsteuer 19% / 16%“ oder 98 „Aufzuteilende Vorsteuer 7% / 5%“ für aufzuteilende Vorsteuer können bei allen Aufwandskonten ohne Steuerautomatik verwendet werden.

 

  • Wenn BU und Gegenkonto in einem gemeinsamen Feld erfasst werden, ist eine Füllnull erforderlich (z. B. 9005400, 9906320)

 

Das Konto „Aufzuteilende Vorsteuer“ muss im Anschluss (z. B. am Monatsende) durch manuelle Umbuchung auf die Konten „Abziehbare Vorsteuer“ und „Nicht abziehbare Vorsteuer“ aufgelöst werden.

 

Ich hoffe, wir konnten Ihnen damit etwas weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
norwegianwood
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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ich wollte nicht wissen, wie ich den %-satz ausrechne, sondern ob man noch was machen muss, wenn in der fibu der 99er-schlüssel drin ist.

 

das ist aber jetzt geklärt.

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norwegianwood
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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das hab ich ausprobiert und das macht genau, was ich erwartet hab.

 

 

was ist, wenn man im 1. quartal zb eine verteilung von 77% zu 23% hat, das in einen individuellen steuerschlüssel reinnimmt und das ganze dann festschreibt?

ist die verteilung dann fest im system und man könnte theoretisch im 2. quartal den individuellen steuerschlüssel überschreiben oder würde das dann das im 1. quartal auch noch verändern?

 

 

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wwinkelhausen
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
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Durch den Buchungsschlüssel werden im Moment der Verbuchung die Folgebuchungen generiert. Eine spätere Änderung des Buchungsschlüssels ändert nichts an den vorhandenen Buchungen.

Dinosaurier
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bodensee
Experte
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Wie immer im Steuerrecht , es kommt darauf an. 

 

Wennn Sie für das ganze KJ einen festen Satz haben, dann macht es Sinn diesen in den Stammdaten zu hinterlgen. 

 

wenn Sie jeden Monat oder jedes Quartal einen anderen Satz haben und der definitive Aufteilugnssatz erst am Ende des WJ feststeht , dann macht das eben aus meiner Sicht keinen Sinn, weil dann können Sie ja monatlich nur schätzen. 

 

Deshalb die Nachfrage es kommt auf den Grund für die nicht abzugsfähige Vorsteuer an. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 19.06.2023 13:17:04 von bodensee
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