Hallo,
ich hätte folgende Frage bezüglich der Berücksichtigung von "Sonderleistungen" beim Fahrzeugleasing im Zusammenhang mit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 d GewStG:
Es geht um die Frage, wie KFZ-Steuer,Versicherung, Instandhaltung (Wartungspakete wurden mittlerweile geregelt), Überführungskosten und Zulassungskosten bei Fahrzeugleasing in die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 d GewStG einfließen. Als Grundlage würde ich auf ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.07.2012 - G 1422 BStBl 2012 I S. 654 - RZ 29 verweisen.
Gemäß diesem Schreiben wird Bezug auf Miet- und Pachtverträge genommen, bei denen festgelegt ist, dass die genannten Aufwendungen, sofern sie aufgrund vertraglicher Vereinbarungen übernommen worden sind, in die Hinzurechnung einzubeziehen sind. Dies bedeutet, dass solche Sonderleistungen beim Leasing, die vertraglich vereinbart wurden, bei der Berechnung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung berücksichtigt werden müssen?
In Bezug auf die genannten Kostenpositionen scheinen mir die Konten 7685,6520 und 6570 im Skr04 nicht die geeigneten Konten für die Buchung zu sein. Wäre es nicht besser die Kosten als Teil der Leasingrate auf 6560 zu buchen?