Hallo zusammen, ich habe vielleicht eine sehr dumme Frage, habe im Bereich Aufgabebilanz noch keine Erfahrung.
Sachverhalt: Der Gesellschafter einer GbR hat seinen Gesellschaftsanteil mit Wirkung zum 01.01.22 an einen neuen Gesellschafter verkauft. Die GbR hat Ihren Gewinn bisher nach § 4 Abs. 3 ermittelt.
Ich kenn das Dokument 1009327 = Aufgabebilanz a die Finanzverwaltung übermitteln und weiss daher, das ein Anwendungsspezifischer Mandant anzulegen ist. Damit stellt sich bereits für mich die erste Frage: Ist Mandant die GbR oder der ausscheidende Gesellschafter? Ist die Aufgabebilanz für die Gesellschaft oder den ausscheidenden Gesellschafter zu erstellen?
Wäre schön wenn mir jemand mit Erfahrung in einem solchen Fall behilflich sein könnte.
Im Voraus besten Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
sorry, dass ich vielleicht blöd frage ... gibt es keine Fortführungsklausel im Vertrag? Dann könnte man sich die Arbeit sparen ..
Ansonsten ist der Mandant die GbR und dafür ist auch die Aufgabebilanz zu erstellen.
Und mit dem neuen Gesellschafter wieder eine neue GbR anzulegen ..
Mühsam .... 🙄
VG Anja
Hallo zunächst Danke für Ihre Infos, ja es gibt eine Fortführungsvereinbarung. Entfällt dann die Pflicht zur Erstellung einer Aufgabebilanz? Der Aufgabegewinn errechnet sich dann einfach = Kaufpreis des Käufers ./. Buchwert des anteiligen Betriebsvermögens zum 31.12.20 (Veräußerungskosten sind nicht angefallen)?!
Können Sie das so bestätigen?
Beste Grüße
Hallo,
ich bin keine Steuerberaterin, von daher tue ich mich mit einer "Bestätigung" schwer.
ABER ich würde es genauso machen, wie von Ihnen beschrieben.
Ach ja ... und JA, wenn es eine Fortführungsklausel gibt, besteht ja die GbR trotz des Verkaufs des MU-Anteils weiter (wenn das auch so da drinnen steht). In dem Moment entfällt auch eine Aufgabebilanz, da ja keine Aufgabe stattgefunden hat.
VG Anja
Dankeschön für den Austausch. Ich halte meine Fragen für beantwortet.
Bitte in solchen Fällen den Steuerberater fragen – dafür ist er da! Und klären, was alles im Gesellschaftsvertrag und in der Anteilsabtretungsvereinbarung dazu geregelt ist!
Weitere Fragen, von deren Beantwortung die richtige Lösung abhängig ist:
Neugesellschafter = fremder Dritter oder Gesellschafterwechsel aus privaten Gründen (vorweggenommene Erbfolge)? Verkauf zum Buchwert / darüber / darunter? Noch nicht vollständig abgeschriebenes Anlagevermögen vorhanden? Evtl. sogar ein Grundstück? Erzielt die GbR betriebliche (Gewerbebetrieb, LuF, freiberufliche) oder Überschußeinkünfte?
Häufig wird für den Neugesellschafter alljährlich eine Ergänzungsrechnung (analog zu einer Ergänzungsbilanz) aufzustellen sein.
Grüße aus München