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Anlagevermögen Nachaktivierung und neue RND

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letzte Antwort am 30.04.2020 15:53:48 von Andrea_Meiner
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renek
Fachmann
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Hallo,

 

vielleicht kennt jemand das Problem und weiß eine Lösung:

 

Wir haben eine Software im Einsatz (Individualsoftware), welche weiterentwickelt wird und die durch die ständige Weiterentwicklung auch einen längeren Einsatz beschert bekommt.

 

Ich lege nun also das WG im AVZ an und vergebe die beispielhafte ND von 05/00. In einem Folgejahr kommt es nun zu einer weiteren Entwicklung die dafür sorgt, dass wir die Software auch weiterhin und über den aktuell eingestellten ND genutzt werden kann. Es ist demnach eine Nachaktivierung mit Anpassung der RND vorzunehmen.

 

Natürlich kann ich die Zuschreibung problemlos eingeben, jedoch stellt ANLAG auf die ursprüngliche ND ab und berechnet somit eine höhere AfA auf Monate der Restnutzung nach Maßgabe der ursprünglichen Einstellung bei Erstanlage des WG.

 

Wie kann ich das abändern?

 

Ich arbeite mit Kanzlei ReWe 8.24.

 

Danke schon mal.

DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Meiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

bei einer Verlängerung der Restnutzungsdauer gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. In der Inventarübersicht auf das Inventar doppelklicken, das Sie bearbeiten möchten.
    Das Fenster Inventar bearbeiten wird geöffnet.

 

2. Auf die Registerkarte Bewegung und hier auf den Link Neue Bewegung klicken.
    Das Fenster Bewegung anlegen wird geöffnet.

 

3. Ggf. in der Liste Bereich den Bereich wählen, für den Sie die Änderung durchführen möchten.

 

4. Auf die Kategorie Individ.BMGL,Rest-ND,AfA-% klicken und die gewünschte Restnutzungsdauer erfassen.

 

    Es genügt, wenn Sie mindestens eines der Eingabefelder Betrag, Rest-ND (JJ/MM) und AfA-% erfassen. Die
    fehlenden Werte werden vom Programm automatisch ermittelt.

 

5. Auf OK klicken.

 

Die Abschreibung wird berechnet.


Mit freundlichen Grüßen

Andrea Meiner
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

 

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renek
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

1 - 3 ist ja soweit klar.

 

Allerdings hapert es bei Punkt 4! Das hatte ich tatsächlich ausprobiert. Aber es will nicht so wie ich es will.

 

Wenn ich am 01.01. einen Zugang habe (im Beispiel 36.000,00 mit ND 03/00) dann berechnet das Programm richtigerweise im WJ 12.000,00 Euro AfA. Nun habe ich bspw am 01.07.2020 eine Nachaktivierung in gleicher Höhe mit Änderung der Rest-ND, die ab diesen Zeitpunkt wieder 03/00 dauern soll. Das Programm berechnet die AfA nun aber für die ersten 6 Monate auf die gesamten AHK und ab 01.07. dann auf die verbleibenden AHK auf die nun neue ND.

Anbei ein Screenshot.

Das Programm muss doch aber in den ersten 6 Monaten die AfA auf 36.000 Euro rechnen - also 6.000 Euro, und erst ab dem Monat Juli die neue BMG von 66.000 Euro auf 36 Monate verteilen. Ergäbe in Summe eine Jahres-AfA von 17.000 Euro.

 

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Meiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
1370 Mal angesehen

Hallo,

 

 

im Jahr der Nachaktivierung (nicht im Jahr des Zugangs) muss noch auf der Registerkarte „Abschreibung“ der Afa-Beginn für die Nachaktivierung „AfA-Beg. NA“, von „VE“=Vereinfachungsregel auf „PRT“=Pro Rata Temporis umgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen


Andrea Meiner
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

 

 

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letzte Antwort am 30.04.2020 15:53:48 von Andrea_Meiner
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