Liebe Datev-Community,
in der Anlagenbuchhaltung habe ich bei Immobilien das Problem, dass nach dem Umbuchungsdatum, das durch den Kosten/Lasten-Übergang nach Zahlung des Kaufpreises gekennzeichnet ist, noch Rechnungen vom Notar und Amtsgericht eintrudeln. Wie bucht Ihr diese Belege ein - als Anzahlung mit gleichem Buchungsdatum wie die Umbuchung oder als nachträgliche AK/HK auf das Anlageobjekt?
Die Leistungen für diese Kosten sind auf alle Fälle noch vor dem Eigentumsübergang angefallen und kommen nur deswegen verspätet, da die Gerichte und Notare nicht die schnellsten Rechnungsschreiber sind (dafür aber die zuverlässigsten!).
Anlag mag es jedenfalls nicht, wenn auf Anzahlungen auf das AV nach dem Umbuchungsdatum noch Buchungen gemacht werden.
Oh je, könnt Ihr mir weiterhelfen?
Würde mich freuen ... (;-)
Gruß UserAndy