Guten morgen,
ich betreue 2 GmbH's mit atypisch-stiller Beteiligung.
Das Finanzamt ist der Meinung, dass die E-Bilanz unter der Steuernummer der atypisch-stillen Gesellschaft zu übermitteln ist.
Eine Buchführung erstellt ja nur die GmbH.
In den Stammdaten kann man nur eine Steuernummer für Betrieb, Umsatzsteuer und Lohnsteuer vergeben. Wenn ich im Betrieb die Steuernummer ändere, hat das aber Auswirkungen auf die KSt.
Ich könnte mir nur so behelfen, dass ich die Steuernummer ändere, die E-Bilanz sende, und danach zurückändere.
Gibt es da eine Lösung?
Thomas Günther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Könnte das Finanzamt die E-Bilanz nicht umspeichern?
Hallo Herr Günther,
die Finanzverwaltung hat für die Übermittlung der atypisch stillen Gesellschaft ein BMF-Schreiben angekündigt. Wir, die DATEV, warten noch auf die Verlautbarung.
Bis dahin empfehlen wir, die Übermittlung der E-Bilanz mit dem Ansprechpartner beim zuständigen Finanzamt abzustimmen. Denkbar wäre zum Beispiel, die Bilanz des Handelsgewerbes für die Mitunternehmerschaft via Papierweg abzugeben.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Hallo Herr Frauenknecht,
vielen Dank für ihre Info. Dann macht es jetzt aktuell natürlich wenig Sinn, Lösungen zu erarbeiten.
Ich bin gespannt auf das BMF-Schreiben...
Thomas Günther