...aber der Buchhalter bucht natürlich grundsätzlich alles was 1-x Beine bzw. 1-x Räder hat oder bunt leuchtet auf 4930. Easy
Eine Maus ist niemals wichtiger Bestandteil für ein Computer, weil der Computer immer ohne Maus bedient werden kann. Dafür ist ja die Tastatur da, und die gibt es immer zu einem PC dazu.
Dann bearbeiten Sie doch bitte mal einen Tag lang die Buchhaltung in Datev ohne Maus
Jetzt wird für die Maus aber langsam aufwändig.
Wie Herr Martens schon geschrieben hat: einfach zur Gaudi.
Artikel im Betrieb bezieht sich aufs Handelsrecht.
Ja und? Sie werden doch die Maus nicht auch noch in HB und SB unterschiedlich behandeln wollen? Im übrigen vertrat die Finanzverwaltung bei der Einführung des schrecklichen Sammelpostens die Meinung, er werde sich umgehend als handelsrechtlicher GoB durchsetzen.
betriebsnotwendige Funktion = Steuerrecht
Die Unterscheidung betriebsnotwendig / gewillkürt / notwendig privat betrifft in erster Linie das Steuerrecht, ist hier aber nicht relevant. Dem "betriebsbereiten Zustand" i. S. v. § 255 (1) HGB dienen aber sicherlich auch solche Elemente eines Anlagegutes, die, ohne zwingend nötig zu sein, nur den Bedienungskomfort erhöhen.
Aber auch eingebaut wird die Maus ins AV ja nicht.
Warum sollte, was für eingebaute Teile gilt, nicht auch für angeschlossene Teile gelten? Außerdem noch einmal: das Ersatzteilthema ist mit unserem Mausthema verwandt, aber nicht identisch.
Grüße
Bevor es in den nächsten Besprechungstermin geht,
ich denke genug der Gaudi, auch wenn mir die HH-nahe Dienstleistung ausserordentlich gut gefällt.
Und lassen wir die Mäuse Mäuse sein.
Dann bearbeiten Sie doch bitte mal einen Tag lang die Buchhaltung in Datev ohne Maus
Normal. Lektion Nr. 1 Re: Rewe: Druck Gewinnermittlung - Hinweis für wen? .
Nr. 2 Lern das auswendig. Bis morgen.
U. pass auf deine Finger auf sonst Schnapp macht das Krokodil Krokodil schnapp sind sie bald ab
Es werden immer wieder Leute in die Buchhaltung gesteckt die in der Ausbildung zum z.B. Industriekaufmann mal eben die Buchhaltung gestreift haben.
Kein Wunder, bei solchen Aussagen:
Die Bedienung einer Buchhaltungssoftware ist reine Übungssache; und da die meisten Belege wie Kundenrechnungen, Eingangsrechnungen, Abbuchungen oder Tankquittungen sehr häufig vorkommen, haben Sie genug Gelegenheit zum Üben. Schon nach einem Monat wird es leichter und spätestens nach ein paar Monaten haben Sie die Sache fest im Griff.
(https://www.lexware.de/artikel/steuerberater-oder-software-wer-macht-meine-buchhaltung/)