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Abfindung Pensionszusage

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letzte Antwort am 12.05.2023 18:39:56 von diplodocus
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lisa4
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
411 Mal angesehen

Hallo,

 

folgender Fall:

Gesellschafter Geschäftsführer hat eine Pensionszusage, die eine (steuerlich zulässige) Abfindungsklausel enthält.
Nun hat der GF das Rentenalter erreicht und der Pensionsanspruch soll mit dem Abfindungsbarwert abgefunden werden. Es existiert eine Rückdeckungsversicherung.

Angenommen, die Rückdeckungsversicherung steht noch mit einem Aktivwert von 300.000,00 in der Bilanz, die aufzulösende  Pensionsrückstellung (Steuerbilanz) beträgt aber nur 200.000,00.
Muss nun die Differenz zw. der Pensionsrückstellung und dem Aktivwert erfolgswirksam aufgelöst werden?

 

Bin für jeden Hinweis dankbar.

diplodocus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
377 Mal angesehen

Der Zugang aus der Rückversicherung geht auf der Bank ein. Da Sie das als Ertrag buchen wollen so müßte die nicht mehr vorhandene Rückdeckung als Aufwand verbucht werden. Die Abfindung ist Gehalt dh Aufwand und die Rückstellungsaufl. Ertrag.

Mfg

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letzte Antwort am 12.05.2023 18:39:56 von diplodocus
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