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ANLAG: Umbuchen von Anlagen in Bau - Problem Zeitpunkt und AfA

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letzte Antwort am 12.10.2021 09:31:26 von Steuerpirat
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Steuerpirat
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

folgender Sachverhalt: Von Jänner bis September werden alle Eingangsrechnungen im Rahmen eines Neubau eines Gebäudes auf das Konto "Anlagen in Bau" gebucht. Die Anlage geht faktisch bereits im März in Betrieb, aber da die Rechnungen später eintreffen, wird alles zunächst noch auf das Konto "Anlagen in Bau" gebucht.

 

Nun soll (alle Rechnungen sind gekommen) das Konto "Anlagen in Bau" auf das Konto "Gebäude" umgebucht werden. Wenn man diese Umbuchungen mit dem Jahresabschluss zum 31.12. macht, wird nur eine Halbjahres-AfA berechnet (was ja falsch ist). Problem: Man kann im ANLAG das Inbetriebnahmedatum zeitlich nicht unter dem Umbuchungsdatum ansetzen.

 

Meine Lösung: Also erfolgt die Umbuchung mit Datum März (also im ersten Halbjahr). Hier kommt dann aber die Fehlermeldung, dass der umgebuchte Betrag zu hoch, da auf dem Konto "Anlagen in Bau" zu diesem Zeitpunkt die AHK noch nicht sehr hoch sind. Diese Lösung ist also keine.

 

Ich kenne die bekannten DATEV-Infodokumente betreffend den Umbuchungen. Diese gehen aber auf mein Problem nicht ein.

 

Wo mache ich hier einen Fehler?


Viele Grüße


Christoph

Hinweis: Nutzung der Programme von DATEV Österreich.
sokru
Fortgeschrittener
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Im Anlagevermögen direkt im Inventar die Zugänge alle manuell auf März ändern, dann sollte es funktionieren. Diese manuelle Änderung wird nicht ins Rechnungswesen übergeben. Das heißt auf dem entsprechendem Koto im Rechnungswesen bleiben die tatsächlichen Buchungsdaten erhalten.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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renek
Meister
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Sie könnten auch im JA mittels Umkehrbuchung die Gesamtsumme stornieren (mit dem 31.12. weils wurscht ist) und als Gegenkonto ein Durchlaufkonto nutzen. Und den Vggst mit Datum März gegen das Durchlaufkonto einbuchen...

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christoph,


eine mögliche Vorgehensweise für einen korrekten Abschreibungsbeginn bei einer Umbuchung von Anlagen in Bau ist wie folgt:

 

  • Sie buchen die Rechnungen bis maximal März auf das Konto Anlagen in Bau.
  • Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, hier der März, erfolgt die Umbuchung auf das Konto Gebäude. Dadurch wird das AHK-Datum und der AfA-Beginn korrekt mit März vorbelegt.
  • Die weiteren Rechnungen werden anschließend direkt auf das Konto Gebäude gebucht.

Oder:


Sie verwenden für die Umbuchung ein unterschiedliches Datum:


- Für die Umbuchung minus den September oder Dezember.
- Für die Umbuchung plus den März.


In diesem Fall muss die Umbuchung minus und der Zugang durch Umbuchung direkt in der Anlagenbuchführung erfasst werden. Das funktioniert nicht mit der Soforterfassung.

Dies ist keine rechtliche Beurteilung, sondern eine Erfassungsmöglichkeit im Programm.


Schönen Abend

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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Steuerpirat
Aufsteiger
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Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!

 

In der Praxis bucht der Buchhalter unterjährig alle Buchungen auf das Konto "Anlagen in Bau". Insofern kann der Bilanzierer dann mit der Erstellung des Abschlusses nur diese Variante wählen:

 

 

Sie verwenden für die Umbuchung ein unterschiedliches Datum:


- Für die Umbuchung minus den September oder Dezember.
- Für die Umbuchung plus den März.


In diesem Fall muss die Umbuchung minus und der Zugang durch Umbuchung direkt in der Anlagenbuchführung erfasst werden. Das funktioniert nicht mit der Soforterfassung.

Dies ist keine rechtliche Beurteilung, sondern eine Erfassungsmöglichkeit im Programm.

 

 

Hier ist mir aufgefallen, dass man wie folgt vorgehen muss, andernfalls berechnet das DATEV die Abschreibung falsch (oder auch gar nicht). Man muss zunächst im AVZ die "Umbuchung minus" auf dem Konto "Anlagen in Bau" durchführen. Man darf hernach nicht auf die Schaltfläche "Bewegung kopieren" klicken (wie es Dok.-Nr. 1036053 empfiehlt) und eine "Umbuchung plus" durchführen, sondern man muss auf dem Gebäudekonto ein neues Inventar anlegen und bei diesem - ganz unabhängig von der durchgeführten Umbuchung minus - die "Umbuchungen plus", die man benötigt, händisch einpflegen. Nur dann wird die Abschreibung korrekt berechnet.

Hinweis: Nutzung der Programme von DATEV Österreich.
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letzte Antwort am 12.10.2021 09:31:26 von Steuerpirat
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