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8339 Im anderen EU-Land steuerbare Leistung

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letzte Antwort am 10.08.2017 09:24:40 von m_fehlau
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Mein Mandant führt eine Leistung in den Niederlanden aus. In Abstimmung mit dem NL Finanzamt ist die Leistung in Holland steuerbar und steuerpflichtig.

Den Umsatz buche ich im SKR03 auf Konto 8339 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze. Es öffnet sich das Fenster "EU-Informationen erfassen":

191311_pastedImage_0.png

Ich stehe vor einem Rätsel:

  • Der Vorgang geht nicht in die ZM ein, warum sollte eine USt-ID-Nr. erfasst werden?
  • Das Feld Steuersatz ist gegraut. Auch wenn ich eine USt-ID-Nr. eingebe, wird dieses Feld nicht freigegeben. Ich muss jedoch die ausländische Steuer auf Konto 1768 verbuchen. Steuerschlüssel 10, der hier die Funktion erfüllen würde, ist in Verbindung mit Konto 8339 nicht zulässig.

Für Hinweise bin ich dankbar.

Viele Grüße,

Tobias Maaß

e_baeumle
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Nachricht 3 von 18
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Vergleichen Sie dieses Datev - Dok.-Nr.: 5360731. Es handelt sich offensichtlich um eine sonstige Leistung und nicht um eine Lieferung ins EU - Ausland ?! 

Die USt - ID dient unter anderem dem Nachweis, dass die Leistung an einen Unternehmer in NL ausgeführt wurde.

Unter 1.2 im Dokument sollte der Lösungsansatz zu Ihrer zweiten Frage enthalten sein.

"Um die EU-Umsatzsteuer rechnen und sammeln zu können, ist eine Funktionsergänzung mit dem entsprechenden Steuersatz des jeweiligen Landes zu hinterlegen."

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

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sokru
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Nachricht 4 von 18
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Wir verwenden für die sonstigen Leistungen an Unternehmer, die in  einem anderen EU-Land ansässig sind, das Erlöskonto 8336 "Nicht steuerbare s. Leistung § 18b UStG". Die Buchungen auf diesem Konto gehen auch in die ZM ein.

Mit freundlichen Grüßen

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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tobias_maass
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ist vlt. das falsche Konto

Was schlagen Sie vor?

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Die Frage kann (wie so oft) wahrscheinlich nur beantwortet werden, wenn der Sachverhalt vollständig dargestellt wird. Handelt es sich nun um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung?

tobias_maass
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Es handelt sich offensichtlich um eine sonstige Leistung und nicht um eine Lieferung ins EU - Ausland ?!

So ist es.

Die USt - ID dient unter anderem dem Nachweis, dass die Leistung an einen Unternehmer in NL ausgeführt wurde.

Macht aber keine Sinn. Um eine in NL steuerbare und steuerpflichtige Leistung zu erbringen brauche ich keine UStIDNr, sondern muss mich nur in NL registrieren lassen. Die Umsätze müssen auch nicht per ZM gematcht werden, in Rewe fließen die Daten richtigerweise nicht in die ZM ein.

Unter 1.2 im Dokument sollte der Lösungsansatz zu Ihrer zweiten Frage enthalten sein.

"Um die EU-Umsatzsteuer rechnen und sammeln zu können, ist eine Funktionsergänzung mit dem entsprechenden Steuersatz des jeweiligen Landes zu hinterlegen."

Und da hakt es bei mir als Anwender aus. Wenn ich doch eine anwenderfreundliche Funktion habe, nämlich das Klappmenü, das sich bei der Buchungseingabe öffnet, sollte ich doch hier den Steuersatz eingeben können. Zumal mein Dienstleister übers Jahr in mehreren Ländern unterwegs ist und  mit mehreren Ländern und Steuersätzen zu tun hat. - Ich werde wohl eine manuelle Lösung finden müssen.

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tobias_maass
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Wir verwenden für die sonstigen Leistungen an Unternehmer, die in einem anderen EU-Land ansässig sind, das Erlöskonto 8336 "Nicht steuerbare s. Leistung § 18b UStG". Die Buchungen auf diesem Konto gehen auch in die ZM ein.

Konto 8336 betrifft den Fall, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (vgl. hierzu den ​gedruckten​ Kontenrahmen; die Kontenbezeichnung in Rewe enthält zu wenig Infos). Diese Umsätze sind auch angabepflichtig in der ZM (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG).

Mein Mandant muss jedoch mit niederländischer Umsatzsteuer fakturieren, das ist mit dem Finanzamt Heerlen abgeklärt.

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m_fehlau
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In der Kontenerläuterung zu Konto 8339  heißt es hierzu:

Hinweis: Das Konto 8339/4339 "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" ist standardmäßig mit der Automatikfunktion 64000 belegt. Um die luxemburgische Umsatzsteuer (derzeit 15 %) rechnen und sammeln zu können, ist die Funktionsergänzung 830 zu hinterlegen.

Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

Grüße M. Fehlau

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tobias_maass
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Die Frage kann (wie so oft) wahrscheinlich nur beantwortet werden, wenn der Sachverhalt vollständig dargestellt wird. Handelt es sich nun um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung?

Es handelt sich um eine sonstige Leistung. Das Reverse-Charge-Verfahren greift nicht, daher Registrierungspflicht in NL, Fakturierung mit niederländischer USt. Der Fall ist abgeklärt mit dem FA Heerlen.

Würde es sich um eine in NL steuerbare+steuerpflichtige Lieferung handeln, wäre 8339 falsch, dann müsste auf 8320 kontiert werden.

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encko
Einsteiger
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Hallo,

das heißt ja, dass Sie in NL eine Umsatzsteuererklärung abgeben wollen/müssen. Haben Sie denn vor diese händisch zu machen. Ich hatte diesen Fall bislang auch nicht. Gibt es denn bzgl. der Erklärung im EU-Ausland eine Datev-Lösung?

Wie wäre es denn mit 8320? Kein Einfluss auf ZM, keine Abfrage UID.

mfG

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tobias_maass
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Wie wäre es denn mit 8320? Kein Einfluss auf ZM, keine Abfrage UID.

Das Konto fließt gar nicht in die USt-Voranmeldung ein. Der Umsatz ist aber angabepflichtig in Zeile 42, "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"

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fm7775
Beginner
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die angaben sind zu dürftig.

1. B2B oder B2C

2. Ausnahmetatbestände nach §3a Abs.3 ja oder nein

wenn ich den Standardfall betrachte, Unternehmer DE an Unternehmer NL sonstige Leistung ohne Ausnahmetatbestand komme ich ebenfalls auf Konto 8336

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tobias_maass
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Hallo Herr Müller,

wie bereits erwähnt: es handelt sich um eine in den NL steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Keine RC-Verfahren. Damit erspare ich Ihnen die Prüfung von § 3/3a UStG 😉

Dennoch:

B2B, Bauleitung Windpark, Tatbestand § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Konto 8336 ist nur einschlägig, wenn der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (tut er nicht, mit niederl. FA geklärt).

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m_fehlau
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Ich denke, Herr Maaß hat alle benötigten Informationen gegeben: B2B-Umsatz bei dem der Ort der sonstige Leistung (durch einen der Ausnahmetatbestände) in NL liegt.

Das "Problem" seitens der Kontenautomatik des 8339 ist doch, dass DATEV im Standard nicht weiß, wie hoch der Steuersatz im entsprechenden Land (hier NL) ist. Somit muss das Konto um die Funktionsergänzung (hier 830) manuell mit dem "richtigen" Steuersatz hinterlegt werden. Die Steuer wird dann automatisch herausgerechnet. Das "Problem" liegt hier an der Vorbelegung der Kontenfunktion 64000.

Herr Maaß, ich glaube, Sie haben hier nur zwei Möglichkeiten:

1. Die Funktionsergänzung 830 und den Steuersatz zum Konto 8339 hinzu:

192021_pastedImage_0.png

2. Nutzen Sie den Steuerschlüssel 10 auf einem Konto, dass nicht durch eine Automatikfunktion blockiert ist:

192022_pastedImage_3.png

Grüße M. Fehlau

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

um die ausländische Steuer aus dem Konto 8339 automatisch verbuchen zu lassen, muss die Kontenfunktion geändert werden.

Im Standard hat das Konto die Funktion, dass der Leistungsempfänger Umsatzsteuer abführen muss. Der Umsatz wird dann netto auf das Konto gebucht. Die Steuer kann separat als zweite Buchung erfasst werden. Die Eingabe der UST-ID ist im Standard möglich, sie wird aber eigentlich nicht benötigt und wird auch in keiner Auswertung ausgegeben (ZM).

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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tobias_maass
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Hallo Frau Niazioglou,

was Sie sagen ist insofern nicht richtig, als dass der Leistungsempfänger gerade nicht die Umsatzsteuer schuldet. Das entspricht ja auch nicht der Kontenbezeichnung. Für einen Fall, in dem das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, müsste man auf Konto 8336 buchen.

Mir will hier einfach nicht in den Kopf, dass ich das Konto manuell individualisieren soll (Festlegung auf EIN Land und EINEN Steuersatz - mein Mandant ist international in mehreren Ländern tätig...), wenn es doch die tolle Funktion mit dem Fenster "EU-Information erfassen" gibt.

Die Empfehlung, die mir mittlerweile einer Ihrer Kollegen gab, frei verfügbare Konten mit Steuerschlüssel 10 zu buchen, halte ich im Hinblick auf die Verknüpfung mit der E-Bilanz auch nicht als der Weisheit letzter Schluss.

Ich hoffe, mein Bedürfnis verständlich artikuliert zu haben. Kann man dies als Verbesserungsvorschlag aufnehmen? - Ich wüßte nicht, was rechtlich (bzgl. Umsatzsteur) oder technisch dagegen Spräche.

Viele Grüße,

Tobias Maaß

m_fehlau
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Maaß,

Ihren Einwand mit der E-Bilanz kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Stellen Sie das Konto 8339 auf "Keine Hauptfunktion" um:

192752_pastedImage_0.png

Dann bleibt die Kontenzuordnung für HGB/E-Bilanz etc. wie gehabt und Sie können mit Steuerschlüssel 10 buchen.

Grüße M. Fehlau

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letzte Antwort am 10.08.2017 09:24:40 von m_fehlau
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