Hallo @bfit,
zu Ihrer Frage:
Wo kann ich kontrollieren, welche Daten übermittelt werden bzw. übermittelt worden sind? Oder soll bzw. muss ich an dieser Stelle der Aussage von DATEV vertrauen?
Sie können, bei Nutzung ELSTER-Protokoll, im Telemodul DÜ Rechnungswesen 10.21 vor der Übermittlung über "Fall | Druckvorschau" die zu übermittelten Stammdaten prüfen.
Bei Nutzung DATEV-Protokoll ist dies mit SR 10.21 (voraussichtlich 21.02.2020) über den selben Weg möglich.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo @Gelöschter Nutzer,
zu Ihrem Anliegen:
Die Voranmeldungen, die am 10.2. übermittelt werden sollen, sind aber natürlich schon mit der alten Version bereitgestellt worden. Werden diese VA deshalb noch mit der Telefonnr. übertragen, so dass wir alle VA nochmals bereitstellen müssen oder gilt die neue Einstellung auch für die schon bereitgestellten Daten?
Die Übermittlung erfolgt sofort an die ELSTER-Clearingstelle. Nachträglich getroffene Programmeinstellungen auf an ELSTER bereits übermittelte Daten haben keine Auswirkung auf diese. Die betreffenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen können ohne Übertragung der Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers erneut gesendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG