Ich habe die Schlussbilanz an den Bundesanzeiger übemittelt, aber vergessen vorher die Eröffnungsbilanz zu übermitteln. Jetzt habe ich in den Stammdaten auf Eröffnungsbilanz umgeschlüsselt die Übermittlung gibt jetzt aber nur die Möglichkeit als Liquidationseröffnungsbilanz vor. Kann mir
jemand helfen was ich anders schlüsseln muß?
Die Bundessteuerberaterkammer sagt dazu:
"Eine Verpflichtung zur Offenlegung von Eröffnungsbilanzen besteht nicht. Die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung betreffen die laufende Rechnungslegung („Jahresabschlüsse“ § 325 HGB). Der Begriff selbst wird in § 242 Abs. 3 HGB (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) i.V.m. § 264 Abs. 1 HGB (Anhang) definiert. Der Gesetzgeber grenzt in § 242 Abs. 1 Satz HGB den Begriff der „Eröffnungsbilanz“ von dem der „Bilanz“ am Ende des Geschäftsjahres ab."
Vielen Dank für diesen Hinweis
Ich habe da letztens irgendwo eine nähere Erläuterung gelesen. Das HGB sagt ja "Jahresabschluss" und eine Eröffnungsbilanz schließt kein Jahr ab, sondern eröffnet eines. Klingt logisch.
Ja wenn man erst einmal gedanklich auf dem falschen Weg ist; vielen Dank für den Austausch.