Hallo zusammen,
ist es möglich, im E-Bilanz-Assistenten eine abweichende Beraternummer für die Übermittlung zu hinterlegen oder muss ich den Kanzlei-REWE-Bestand umspeichern?
Besten Dank!
Jens Mildner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, Sie müssen den Fall umspeichern um diesen dann offen zu legen.
Danke für Ihre Antwort, Herr Kinzler. Ich gehe davon aus, dass Ihre Aussage auch für die Einreichung der E-Bilanz gilt, und nicht nur für die Offenlegung.
Kann die DATEV die Einreichung der E-Bilanz und die Offenlegung unter einer anderen Beraternummer als der des Kanzlei-REWE-Bestandes als Wunsch aufnehmen? In Zeiten der immer vernetzteren, flexibleren Arbeitsteilung, bei größeren Mandaten gerne auch mal mit mehreren Steuerberatern, erscheint mir das sinnvoll.
Besten Dank!
Jens Mildner
Der Bestand kann sowohl für E-Bilanz als auch für die Offenlegung unter einer abweichenden Beraternummer gesendet werden, wenn die RZ-Kennwörter für die abweichende Beraternummer in der Nuko eingetragen sind.
Andreas Gilles
Ich hatte es so verstanden, dass mit abweichender Nummer eine andere Nummer als die im Rewefall gemeint. Eine Übermittlung in einer anderen Beraternummer als die Hauptberaternummer der Kanzllei ist natürlich möglich.
So hatte ich es gemeint, ja. Es geht um eine vom Kanzlei-REWE-Ordnungsbegriff abweichende Beraternummer.
In meinem speziellen Fall hier ist der REWE-Bestand unter einer Unterberaternummer gespeichert, die einer anderen Mitgliedschaft zugeordnet ist, und ich würde daher gerne die E-Bilanz unter unserer Hauptberaternummer einreichen.