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    <title>Thema "Aufteilung der ESt nach §§ 268 ff. AO unter Berücksichtigung von GewSt" in Steuern und Expertisen</title>
    <link>https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Aufteilung-der-ESt-nach-268-ff-AO-unter-Ber%C3%BCcksichtigung-von/m-p/489202#M16193</link>
    <description>&lt;P&gt;Hallo, zusammen!&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Ich habe Ehegatten, die zusammen zur ESt veranlagt werden, aber eine Aufteilung der Steuer wünschen - zur eigenen Information. Das ESt-Programm berücksichtigt jedoch nicht, dass die Ermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG allein einem der Ehegatten zusteht. Es teilt die FESTZUSETZENDE Einkommensteuer (also nach Abzug der GewSt) prozentual nach Einkünften auf. - Ist das korrekt? (Gerecht ist es jedenfalls nicht.)&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Hat sich erledigt: Die Aufteilung erfolgt ja nicht nach prozentualem Einkommen, sondern prozentualer festzusetzender Steuer. Und hier ist die GewSt natürlich korrekt berücksichtigt.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Sorry! Beitrag löschen is nicht.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;</description>
    <pubDate>Wed, 21 May 2025 08:58:17 GMT</pubDate>
    <dc:creator>bianka</dc:creator>
    <dc:date>2025-05-21T08:58:17Z</dc:date>
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      <title>Aufteilung der ESt nach §§ 268 ff. AO unter Berücksichtigung von GewSt</title>
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