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    <title>Thema "Nachberechnung Direktversicherung" in Personalwirtschaft</title>
    <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/353993#M85480</link>
    <description>&lt;P&gt;Hallo,&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;grundsätzlich lösen rückwirkende Änderungen der Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge eine automatische Nachberechnung aus. D.h. der Vertrag kann rückwirkend ab 12/2022 in Lohn und Gehalt angelegt werden.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Nachberechnungen in das Vorjahr werden standardmäßig mit dem &lt;STRONG&gt;Zuflussprinzip&lt;/STRONG&gt; durchgeführt. Dadurch werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Grenzprüfung des aktuellen Jahres berücksichtigt. &lt;STRONG&gt;Dieses Vorgehen kann bei der Prüfung dazu führen, dass die bAV-Grenze im aktuellen Jahr früher überschritten wird.&lt;/STRONG&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;In Ihrem Fall würden die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge für Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung des Jahres 2023 laufen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Um die Daten von Dezember 2022 auch dem Jahr 2022 zuzuordnen, ist es notwendig eine &lt;STRONG&gt;Nachberechnung mit Entstehungsprinzip&lt;/STRONG&gt; durchzuführen. In Ihrem Fall ist dies allerdings nicht mehr möglich, da eine Nachberechnung auf das Vorjahr mit Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar zulässig ist.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Sie können daher die betriebliche Altersvorsorge ab Dezember 2022 nur noch mit dem Zuflussprinzip nachberechnen, wodurch die Beiträge von Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung für das Jahr 2023 laufen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Weitere Informationen finden Sie im &lt;A href="https://www.datev.de/hilfe/1025526" target="_blank"&gt;Dokument 1025526 - Betriebliche Altersvorsorge rückwirkend ändern&lt;/A&gt;.&lt;/P&gt;</description>
    <pubDate>Fri, 19 May 2023 10:27:06 GMT</pubDate>
    <dc:creator>Selina_Heubeck</dc:creator>
    <dc:date>2023-05-19T10:27:06Z</dc:date>
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      <title>Nachberechnung Direktversicherung</title>
      <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/353675#M85378</link>
      <description>&lt;P&gt;Hallo,&lt;/P&gt;&lt;P&gt;wir haben aktuelle den Monat April abgerechnet und Mai steht an.&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Jetzt habe ich festgestellt, dass eine Direktversicherung in größeren Umfang vergessen wurde im Dezember bei einem Mitarbeiter der pauschalen Lohnsteuer zu unterwerfen. D.h. es muss eine Korrektur der Lohnsteuer erfolgen.&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Kann man das im Jahr 2023 noch problemlos nachholen, indem man die Direktversicherung beim Mitarbeiter mit jährlich wiederkehrender Abrechnung, beginnend mit Monat 12/xx&amp;nbsp; einfach nachholen ?&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Die Lohnsteuerbescheinigung würde sich ja nicht ändern. Frage ist nur, ob es technisch überhaupt möglich ist, noch eine korrigierte LoSt-Anmeldung 12/xx zu senden.&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Danke&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;VG&lt;/P&gt;</description>
      <pubDate>Tue, 16 May 2023 18:44:05 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/353675#M85378</guid>
      <dc:creator>ugs</dc:creator>
      <dc:date>2023-05-16T18:44:05Z</dc:date>
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      <title>Nachberechnung Direktversicherung</title>
      <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/353993#M85480</link>
      <description>&lt;P&gt;Hallo,&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;grundsätzlich lösen rückwirkende Änderungen der Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge eine automatische Nachberechnung aus. D.h. der Vertrag kann rückwirkend ab 12/2022 in Lohn und Gehalt angelegt werden.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Nachberechnungen in das Vorjahr werden standardmäßig mit dem &lt;STRONG&gt;Zuflussprinzip&lt;/STRONG&gt; durchgeführt. Dadurch werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Grenzprüfung des aktuellen Jahres berücksichtigt. &lt;STRONG&gt;Dieses Vorgehen kann bei der Prüfung dazu führen, dass die bAV-Grenze im aktuellen Jahr früher überschritten wird.&lt;/STRONG&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;In Ihrem Fall würden die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge für Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung des Jahres 2023 laufen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Um die Daten von Dezember 2022 auch dem Jahr 2022 zuzuordnen, ist es notwendig eine &lt;STRONG&gt;Nachberechnung mit Entstehungsprinzip&lt;/STRONG&gt; durchzuführen. In Ihrem Fall ist dies allerdings nicht mehr möglich, da eine Nachberechnung auf das Vorjahr mit Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar zulässig ist.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Sie können daher die betriebliche Altersvorsorge ab Dezember 2022 nur noch mit dem Zuflussprinzip nachberechnen, wodurch die Beiträge von Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung für das Jahr 2023 laufen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR /&gt;Weitere Informationen finden Sie im &lt;A href="https://www.datev.de/hilfe/1025526" target="_blank"&gt;Dokument 1025526 - Betriebliche Altersvorsorge rückwirkend ändern&lt;/A&gt;.&lt;/P&gt;</description>
      <pubDate>Fri, 19 May 2023 10:27:06 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/353993#M85480</guid>
      <dc:creator>Selina_Heubeck</dc:creator>
      <dc:date>2023-05-19T10:27:06Z</dc:date>
    </item>
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      <title>Nachberechnung Direktversicherung</title>
      <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/354320#M85602</link>
      <description>&lt;P&gt;Hallo Frau Heubeck,&lt;/P&gt;&lt;P&gt;danke für die Rückmeldung. Es hat alles funktioniert.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;LG&lt;/P&gt;</description>
      <pubDate>Mon, 22 May 2023 22:09:58 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Nachberechnung-Direktversicherung/m-p/354320#M85602</guid>
      <dc:creator>ugs</dc:creator>
      <dc:date>2023-05-22T22:09:58Z</dc:date>
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