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    <title>Thema "Fortbildungskosten 50% erlassen" in Personalwirtschaft</title>
    <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Fortbildungskosten-50-erlassen/m-p/562754#M143325</link>
    <description>&lt;P&gt;Hallo zusammen,&amp;nbsp;&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;ein Mitarbeiter hat 2024 eine Fortbildung absolviert. Die Kosten wurden damals von der Firma getragen. Nun scheidet der Mitarbeiter (AN-KÜ) aus. Er hat die Fortbildung jedoch nicht ganz abgeschlossen (Endprüfung nicht gemacht).&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Gesamtkosten der Fortbildung 4490,-&lt;BR /&gt;Mit dem MA wird nun vereinbart, dass wir die Hälfte der Kosten (Rechnung bereits in 2024 bezahlt ) nicht zurück erstattet haben möchten. Die andere Hälfte wird ihm vom Lohn einbehalten.&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Wie muss nun der von uns erlassene Betrag (2.245€) richtig abgerechnet werden? Muss er überhaupt auf die Lohnabrechung ausgewiesen werden?&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Vielen Dank für eure Hilfe.&lt;/P&gt;</description>
    <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 10:19:00 GMT</pubDate>
    <dc:creator>ElfiBrehm</dc:creator>
    <dc:date>2026-07-01T10:19:00Z</dc:date>
    <item>
      <title>Fortbildungskosten 50% erlassen</title>
      <link>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Fortbildungskosten-50-erlassen/m-p/562754#M143325</link>
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      <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 10:19:00 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Fortbildungskosten-50-erlassen/m-p/562754#M143325</guid>
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