Hallo liebe Community, ich habe eine kurze Frage zum Nießbrauch. Übliche Gestaltung - Mutter schenkt der Tochter ein Haus und behält sich den Nießbrauch vor. Jetzt habe ich den Wert der Immobilie ermittelt und den Nießbrauch mit dem Kapitalwert abgezogen. Die Mutter hat jetzt Angst, dass sie auf den Wert des Nießbrauchs Steuern zahlen muss. Womit kann ich ihr belegen, dass es nicht so ist? Finde irgendwie keine Quelle. Ist es einfach kein Fall, der unter das Schenkungssteuergesetz fällt, weil sie quasi etwas behält, dass sie sowieso schon hat? Und gibt es Probleme, wenn das Haus bzw. eine Wohnung dann wieder an die Tochter vermietet wird? Vielen Dank für Eure Hilfe!
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