Hallo Vielen Dank für Ihre Information leider akzeptiert der Mandant das nicht so . Er vertritt nach wie vor die Meinung, das wir die Lohnsteuerbescheinigungen für 1-6/17 erstellen hätten müssen. Nach dem die Übermittlungsfrist wohl auch schon vorüber ist, bin ich jetzt langsam aber sicher nach mehr als 20 Jahren Berufserfahrung ratlos. Hier noch einmal kurz den Sachverhalt: Gehälter des Mandanten wurden bis Juni 17 über Lodas abgerechnet. Ab Juli 17 wurden die Gehälter über SAP abgerechnet. Von uns wurde die AN mit Systemwechsel 36 ohne Austrittsdatum an die DATEV übermittelt. Somit keine Lohnsteuerbescheinigungen nur DEÜV Meldungen. Wie mir mitgeteilt wurde, hat der Mandant die AN zum 01.07.17 in seinem System SAP angelegt und nicht zum 01.01. bzw. tatsächliches Eintrittsdatum. Auch Vortragswerte hat er nicht eingepflegt. Ich muss dazu sagen, das unser Mandant von einem großen Konzern aufgekauft wurde, jedoch die Mitarbeiter unter der alten Firma weiterbeschäftigt werden. Kann mir von DATEV irgend jemand helfen? Danke
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