Herr Bauer, ich habe das Niveau nicht runter gezogen. Aber zum Geschriebenen. Wie wir gelernt habe, macht bzw. soll es keinen Unterschied machen, WER/WO die Kontodaten hinterlegt. Angeblich werde ich als Mandant IMMER mit den Kosten belastet. Hier nur als kleine Randbemerkung: Ohne es genau zu wissen würde ich es differenziert betrachten. Denn viel schreiben auch, dass der Datenplatz im RZ immer dem Mandant belastet wird. Und das stimmt definitiv nicht. Denn ich zahle nix. Das liegt aber an der Einstellung der Kanzlei. Dazu hatte ich weit oben schon einmal was geschrieben. Demnach KÖNNTE ich mir durchaus vorstellen, dass auch die "Bank RZ Gebühr" so laufen könnte. Und das war mein Ziel, da ich mit dem StB eine Monatspauschale vereinbart habe und natürlich versuche darin so viel wie möglich unterzubringen. Weiterhin habe ich ausgeführt bzw. gefragt, WENN das StB die Kontodaten hinterlegt, OB ich dann auf der DUO Seite die Kontobewegungen abrufen kann. Auch dazu bekam ich keine Antwort. WENN dem nämlich so ist, brauche ich dem StB nicht meine Kontodaten inkl .PIN etc. mitteilen. Wo wir zum nächsten Punkt kommen: Sie dürfen Ihre Kontodaten inkl. PIN etc. gar nicht an einen Dritten weiter geben. Siehe AGB/Vertrag zum Onlinebanking. Ergo benötigen Sie einen Zweitzugang/Alias. Und der kostet bei vielen Bank monatlich Geld. So summiert sich das Eine zum Anderen. Es ging also nicht immer nur um die 1,30€. Sondern auch um den Zusammenhang auf welcher Seite DUO/Kanzlei REWE wird was wie administriert und was kann man dann auf der DUO Seite tun oder nicht tun.
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