Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde festgestellt, dass bei einem unserer Mandanten durch die Verwendung einer falschen Lohnart (2030 -Leistungszulage - L L J anstelle z.B. 4110 - Gratifikation - S E J) seit 2017 zu wenig Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Jetzt stellt sich die Frage, wie man dies mit Lohn und Gehalt rückwirkend korrigieren kann, damit die betroffenen Mitarbeiter ihre Rentenpunkte korrekt gutgeschrieben bekommen, eine Korrektur über sv.net sollte möglichst umgangen werden. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre schnelle Antwort und verbleibe Mit freundlichen Grüßen i.A.: Sebastian Schöllner
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