Hallo Herr Pollack, danke für die Ausführungen. Manches ist mir jetzt klar geworden, wie es technisch laufen wird und was noch kommt. Aber: "Sie haben als Anwender mit dem NUKO-Sonderrecht die Möglichkeit bekommen die Festschreibung aufzuheben" verstehe ich so, als ob das gesetzt ist. Wenn ich das aber richtig verstehe gilt das noch bis 2017 (habe es derzeit schon eingestellt). Wenn das über 2017 hinaus möglich ist, wäre doch schon alles erledigt. Nun das mit der Festschreibung, weil es in fremder Software nichtmehr änderbar ist, ist für mich kein Argument, weil: a) Wenn in der Fremdsoftware festgeschrieben, aber ein techn. Fehler auftritt, der Stapel ja auch nicht festgeschrieben werden kann in Datev - somit existiert ja auch keine endgültige Sicherheit. Also die Logik geht nicht auf. b) ich Daten aus einem nicht fixen Fremdsystem ziehe, sondern nur Datenmaterial aufarbeite. Beispiel: Ich ziehe die Bewegungsdaten aus Paypal in eine csv.Datei. Diese csv-Datei wird in Excel mit einem Makro kontiert, von da aus geht es in eine Accessdatenbank und es werden die Ausgaben für Verkauf, Umbuchungen, Gebühren und Einkauf erstellt. Also - es ist nix im Fremdprogramm festgeschrieben, es können hier immer noch technische, als auch inhaltliche Fehler passieren. Meistens stimmt aber alles :-). Also keinen Bezug zwischen Buchungsstapel und irgendeiner Fremdsoftware. Aber gut - lange Rede kurzer Sinn: Ich werde versuchen in alle Buchungsstapel ein Festschreibekennzeichen "0" reinzubeamen und damit ist der Fall erledigt. Ich hoffe, die Softwarehersteller ziehen da alle nach. Bis jetzt war noch immer alles irgendwie zu lösen. Lassen Sie doch einfach das ganze in der NUKO als Sondernutzungsrecht und alle sind happy. Dann kann es jeder machen wie er will. Entweder streng nach Vorschrift - die im Moment außer der Datev sowieso keinen interessiert oder eben mit leichten Risiko die großzügiger Auslegung. Ich denke wenn man zur Umsatzsteuer die Vorläufe abschließen muss ist ein guter Kompromiss, auch mit der Finanzverwaltung. Wenn es nicht geht, muss man halt über andere Software nachdenken. Im Moment will ich an Datev festhalten, aber mir wurden schon Unterlagen vorgelegt von anderen Softwarehäusern zwecks Prüfung, weil dieses Thema bei uns in der Tat negativ aufschlägt. PS: Ich bin es z.B. gewohnt, dass ich für einen Monat in der Regel einen Stapel habe. Stapel Januar, Stapel Februar usw. Künfitg habe ich dann Stapel Jan laufend, Stapel Jan ERP, Stapel JAN Kasse, Stapel Jan Paypal, Stapel Jan Moneybookers, Stapel Jan Amazon, Stapel Jan Lohn usw. Sorry, ja das ist möglich und machbar. Für mich aber völlig sinnfrei und übersichtlicher wird es dadurch auch nicht. VG UweS
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