Hallo Herr/Frau Köhler, Sie haben Recht, das Programm Körperschaftsteuer berücksichtigt nur die Anteilseigner, die im angegebenen Wirtschaftsjahr gültig sind. Der neue Anteilseigner ist streng nach Datumsangaben erst nach Ende des Wirtschaftsjahres beteiligt. Damit er trotzdem in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann, könnten Sie die Datumsangaben „harmonisieren“: Wird der Beginn der Besitzdauer z. B. auf das Ende des Wirtschaftsjahres gelegt, wird der Anteilseigner berücksichtigt. Die tatsächlichen Datumsangaben zur Besitzdauer können dem Finanzamt im Formular KSt 1 Zeile 13 beim Freitext mitgeteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Eingabe in der Zeile 13 zu einer personellen Bearbeitung im Finanzamt führt. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG
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