Hallo metalposaunist, Die Einstellungen für die Bereitstellung zur späteren Übermittlung kann kanzleiweit pro Steuerart hinterlegt werden. Wenn der Geltungsbereich „Kanzlei“ aus gegraut ist, müssten die Rechte geprüft werden. zum Thema Kurzzusammenfassung des Workflows: Der Workflow an sich unterscheidet sich je nach den Abläufen der Kanzlei. Einen "Standard-Workflow" gibt es nicht. Ich habe hier mal die verschiedenen Einstellungen erläutert. Vielleicht hilft das ja schon ein bisschen weiter. (1) Senden mit Einstellung „Sofort“ Die Übermittlungsaufträge werden erst im DATEV-RZ gesammelt. Die Datenübermittlung ans Finanzamt erfolgt dann abhängig vom Dateneingang um 12:15 Uhr, 18:30 Uhr bzw. 23:00 Uhr. Die Übermittlungsaufträge können am selben Tag wie folgt storniert werden: -bis 12:15 Uhr, sofern sie vor 12:15 im Rechenzentrum eingegangen sind. -bis 18:30 Uhr, sofern sie zwischen 12:15 und 18:30 im Rechenzentrum eingegangen sind. -bis 23:00 Uhr, sofern sie zwischen 18:30 und 23:00 im Rechenzentrum eingegangen sind. Eine Ausnahme ist die "echte" Sofortübermittlung bei Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Hier erfolgt die Datenübermittlung an das Finanzamt sofort nach Eingang im DATEV-RZ. Eine Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich. (2) Bereitstellen zur späteren Übermittlung Aufträge, die eine ELSTER-Bereitstellung zur späteren Übermittlung an das Finanzamt beinhalten, werden immer sofort ins Rechenzentrum gesendet und dort so lange gespeichert, bis die Übermittlung an das Finanzamt über den DATEV Arbeitsplatz veranlasst wird. Je nach Zeitpunkt dieser Veranlassung erfolgt die Übermittlung mit der nächstmöglichen Verarbeitung (siehe 1.). Bereitstellungsaufträge können bis zu dieser Übermittlung storniert werden. (3) Terminübermittlungen (Senden an einem bestimmten Datum oder ab Übertragung ins RZ in X-Tagen) Bei Übermittlungen zu einem bestimmten Datum erfolgt die Datenübermittlung ans Finanzamt um 12:15 an diesem Tag. Eine Stornierung ist deshalb nur bis 12:15 Uhr des eingestellten/errechneten Übermittlungstages möglich. (4) Datenänderung und erneutes Senden/Bereitstellen Werden bei einem Steuerfall Daten geändert und dieser Fall wurde bereits für die Übermittlung ans Finanzamt ins Rechenzentrum gesendet oder für ein späteres Senden bereitgestellt, so wird durch die erneute Übermittlung der Daten automatisch der vorherige Übermittlungsauftrag/Bereitstellungsauftrag im Rechenzentrum überschrieben. Ein zusätzlicher Storno ist in diesem Fall nicht erforderlich. Einschränkung: Beim Programm Kapitalertragsteuer gilt das nur für Anmeldungen mit dem gleichen Anmeldedatum. Ein schönes Wochenende aus Nürnberg Mit freundlichen Grüßen Ursula Wolrab DATEV eG
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