Hallo, nein, wir haben mit der Januar Abrechnung die unterschiedlichen Gehälter für das ganze Jahr im Voraus eingegeben, welche aber bei mehreren Mandanten im Monat März nicht berücksichtigt wurden. Somit brauchen wir keine Nachberechnung, da die korrekten Gehälter schon im laufenden Monat Ihre Berücksichtigung finden müssten. Viele Grüße Kerstin Keller
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