Hallo Frau Dietrich. Nun habe ich nach vielen Lexinform Dokumenten auch hier in der Community die Fragen zur Kontenzweckänderungen gelesen, es fehlt mir jedoch konkret ein Hinweis zu den Konten die als nicht zur Gewinnermittlungsart passen angegeben sind. Als Beispiel nennen wir mal das Konto 3509 im SKR 04. Im Dokument 0906049 (Buchungsregeln Jahresabschluss Gewinnermittlung) wird diese angegeben für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, bei der Prüfung der Kontenzwecke jedoch als nicht zulässig angegeben. Ja was denn nun, wo finde ich denn nun das Konto das #3509 ersetzt? Das muss ich doch nicht selber erfinden, da fehlt mir der Hinweis. Also ich gehe davon aus das wenn ich die buchungsregeln befolge auch die korrekten Konten dann angegeben sind oder wenn diese geändert werden müssen der Hinweis, auf welches Konto - Danke und schönes WE.
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