Hallo, bei einem Mandanten kam jetzt die Frage auf, ob er im Fall der Kündigung, der Datevsoftware, diese auf dem Softwarestand weiterverwenden kann. Konkret geht es darum, die Buchhaltung aus den erfassten Jahren zur Einsicht zu haben. Das die Software keine Updates mehr erhält, ist ihm klar. Voraussetzung wäre ja, das das SWM Modul in seinem Besitz bleibt und er keine Zugriffsrechte mehr abruft. Diese könnten sich dann ja auf 0 setzen. Vielen Dank für eine Info.
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