Hallo zusammen, wir haben diesbezüglich zwei Probleme die wir nicht lösen können: 1. Die Mitarbeiter können Belegnachreichungen, sonstige Nachrichten, Einsprüche u. ä. nur erstellen und zur Prüfung geben und dann werden diese durch die Berufsträger übermittelt. (im Kanzleiprozess so gewollt - in RVO entsprechende Rechte vergeben / nicht vergeben) Die Einsprüche und Anpassungsanträge können die Mitarbeiter im Arbeitsplatz unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen" einsehen. Die Belegnachreichungen und sonstigen Nachrichten sind für die Mitarbeiter unter "Weitere Übermittlungen" und im Portal https://apps.datev.de/kofi/ leider nicht sichtbar. Somit können diese die Übermittlungen auch nicht nachträglich bearbeiten bzw. sehen welche Nachrichten übermittelt wurden. Ich vermute dass dies ein Programmierungsthema der DATEV ist. Ich wünsche mir, dass die Mitarbeiter auch die Belegnachreichungen und sonstigen Nachrichten, entsprechend der Einsprüche / Anpassungsanträge über die o. g. Wege einsehen und bearbeiten (zur Prüfung geben) können. 2. Eine Mitarbeiterin hat die Rechte zur Übermittlung an die Finanzverwaltung, sieht die Belegnachreichungen und sonstigen Nachrichten allerdings nur unter https://apps.datev.de/kofi/ nicht jedoch unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen" -->"Weitere Übermittlungen". Wie können wir diese Probleme lösen? Hat die Community eine Idee? Hinweis: Wir haben zwei Kanzlei-Beraternummern in einem "System", was des Öfteren schon zu Problemen geführt hat. Freundliche Grüße Tobias Gens
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