Hallo Sabine, genaugenommen geht es darum, erstmal dem Mandanten klar zu machen, dass ich zu jedem Zahlungsvorang auch die dazugehörigen Belege bräuchte. Die Ausführung der sonstigen Leistungen mit digitalen Artikeln weltweit an Privatkunden muss ja umsatzsteuerlich genau zu beurteilen sein. In welchem Drittland hat er sich zu registrieren (vorwiegend wohl USA?), unterliegt er dem MOSS-Verfahren ? usw. Ich benötige also die Belege oder wenigstens die Zugangsdaten zu den verschiedenen Bestell- oder Bezahl-Plattformen (Esty, Worlpay, mit Amazon/Paypal hat eine Kollegin bereits Erfahrung. Da es im Onlinehandel heutzutage um sehr viele kleine Einzelbeträge geht, ist die Bearbeitung ohne DATEV-Schnittstellen sehr aufwändig und zeitintensiv. Für Hinweise, Tipps und Tricks bin ich sehr dankbar! LG Christine
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