Hallo, wir haben Lohn und Gehalt und wollen einen beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer einrichten, der freiwillig Krankenversichert ist und die Firma den Beitrag an die Krankenkasse abführen soll. Der "Personengruppenschlüssel" ist 900; der "Beitragsgruppenschlüssel" ist 0 0 0 0. Wenn man die Krankenkasse (DAK) jetzt bei "Private Versicherung" einträgt mit Häkchen bei "Privat Krankenversichert" und "Firmenzahler" macht er einen die Gehaltabrechnung wie gewünscht (incl. Einbehalt der Krankenversicherungsbeiträge), aber beim Monatsabschluss kommt die Fehlermeldung, dass bei der "Betriebsstätte 1 keine Zuordnung für die private Krankenkasse (hier DAK-Nummer) gefunden wurde" - klar. Und wenn ich bei "private Krankenkasse" im Mandanten die DAK schlüsseln möchte, kommt auch eine Fehlermeldung, da es eine gesetzliche Krankenkasse ist. Verstehe ich es richtig, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer selber die Beiträge abführen muss? Das wird den Arbeitnehmer und Mandanten nicht glücklich machen! Als Notlösung würde mir nur einfallen, dass der Arbeitgeber einen Abschlag über den Krankenversicherungsbeitrag einbehält und die Firma die Überweisung tätigt. Der Mandant macht die Lohnüberweisungen über "Begleitzettel", was dann nicht darin enthalten wäre. Danke im Voraus für alle Überlegungen! Gruß TeamGorke
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