Hallo an alle, folgendes Problem: AN ist bereits Altersvollrentner und privat krankenversichert. Für den AG-Zuschuss habe ich den Haken "Ermäßigter Beitragssatz nach §243 SGB V" gesetzt, also 7% Zuschuß KV und 1,175% PV. Hatte die ganze Zeit bei laufendem Arbeitslohn auch gestimmt. Im Febr. erfolgte nun die Auszahlung angesammelter Überstunden als sonstiger Einmalbezug. Bei der StLA 877 ist für die Steuer- und SV-Behandlung Schlüssel 74 "ST/SV/Umlage jhrl." hinterlegt. Der AG-Zuschuß KV wird mit 7% gerechnet, der Zuschuß für die PV entspricht aber nur 1,03%. Diesen Wert kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, gehe aber davon aus, daß es mit diesem Schlüssel 74 zusammenhängt. Mit Höchstbetrag oder Begrenzung auf 1/2 v.tatsächl. Beitrag hat der Sachverhalt nichts zu tun, da weit darunter. Läuft da im Hintergrund irgendeine Berechnung wegen Märzklausel? Kann aber nicht sein, da Verdienst nicht an BBG reicht. Die AG-Anteile RV/AV werden ganz normal vom Gesamtbrutto gerechnet. Gibt es irgendein Info-Dokument? Kennt vlt. jemand den Berechnungsweg? Danke vorab für jede Hilfestellung.
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