Hallo, ich wollte gerade bei mir selbst eine Erholungsbeihilfe erfassen. Was jedoch äußert merkwürdig ist. Wenn ich so vorgehe wie in DATEV, mit der Doku 5303248 und erfasse die Erholungsbeihilfe mit der LA 2310 den Betrag in Höhe von 364 Euro bekomme ich diese komplett unten wieder abgezogen. So steht es auch in der Doku. OK, habe ich gemacht. Dann habe ich die vom AG abgewältze Pauschalsteuer erfasst. Auch ok. Was ich jedoch äußerst merkwürdig finde ist, dass ich weniger Netto habe wenn ich mir diese Erholungsbeihilfe erfasse als wenn sie weglasse. Wie kann das denn gehen!!!! Genaus steht im Gesetz unter $ 3 Nr. 11 EStG, dass wenn das UN weniger als 5 Mitareiter hat kann man einmalig 600 Euro Erholungsbeihilfe erfassen. Jedoch habe ich in DATEV nix gefunden. Wer kann mir da weiterhelfen. Danke
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