Es wird ja unterschieden zwischen Gehaltsumwandlung = 0,5%-Regelung und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn = steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG Wie gehe ich denn mit dem Fall um, wenn der Arbeitgeber nicht die komplette Leasingrate zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn übernimmt? Beispiel: Leasingrate EUR 100,00 AG übernimmt EUR 40,00 Muss der Arbeitnehmer dann trotzdem den kompletten geldwerter Vorteil z.B. 0,5% v. EUR 3000 = EUR 15,00 versteuern?
... Mehr anzeigen