Hallo Herr Lutz, Die Rückmeldung der Steuerklasse VI erfolgte für Januar. Die ursprüngliche Abrechnung Januar sah so aus, mit Steuerklasse IV Und nun habe ich eine Rückmelung erhalten, mit Steuerklasse VI: Die Nachberechnungswerte stimmen nicht mit der original Abrechnung überein, da die Steuerklasse sich geändert hat. Nun die Frage, ob ich, wie Hr. Kahl geschrieben hat, die Steuerklasse händisch ändern darf, da es nur eine falsche Abrechnung war? Oder doch eine Komplettabrechnung einzelner Mitarbeiter ich dürchführe? Grüße Kristina Taraba
... Mehr anzeigen