Hallo liebe Community, ich habe eine Frage bezüglich der Dienstwagenversteuerung während der Elternzeit. Unser männlicher Arbeitnehmer möchte seinen Dienstwagen während der sechsmonatigen Elternzeit mit Elterngeldbezug weiter nutzen. In dieser Zeit arbeitet der Mitarbeiter nicht. Prinzipiell währen wir damit einverstanden. Nun steht aber die Frage im Raum, wie der Dienstwagen zu versteuern ist, da der Mitarbeiter ja nur Elterngeld bezieht. Das der Dienstwagen auf das Elterngeld angerechnet wird, ist uns bewusst. Ich bedanke mich schon jetzt, für Lösungsvorschläge. Vielen lieben Dank und viele Grüße Sandra
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