Hallo liebe Mitglieder, wir haben DMS classic und Post, Fristen und Bescheide im Einsatz. Nach der Verarbeitung der Dokumente aus DMS classic im Postausgangsbuch (in Post, Fristen und Bescheide) sind die Dokumente schreibgeschützt und können nicht verändert werden. Uns ist jetzt aufgefallen, dass einige Mitarbeiter in der Kanzlei die Meldung mit dem Schreibschutz der Dokumente nicht bekommen und können somit die Dokumente verändern, obwohl diese in Post, Fristen und Bescheide bereits als Postausgang festgeschrieben sind. Hat das etwas mit den Rechten in der Rechteverwaltung zu tun? Ich konnte aber bislang keine Rechte für Schreibschutz oder derartiges finden. Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Danke & schöne Grüße Sven Friedel
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