Hallo Zusammen, ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig 8 Stunden (8 - 17 Uhr, 1 Stunde Pause). Nun arbeitet er nach Krankheit nur 6 Stunden (8 - 14 Uhr), da er im Anschluss an seine Arbeit (ab 14 Uhr) noch eine Bestrahlungstherapie erhält. Eine Krankmeldung liegt nicht vor. Es handelt sich auch nicht über eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Kann ich die 2 Stunden als "normale" Lohnfortzahlung abrechnen? Gibt es eine extra Bescheinigung? Wer stellt so eine Bescheinigung aus? Herzlichen Dank! Susinka
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