Guten Tag Herr Hirsch, nachdem ich gestern so "zahlreiche" Rückmeldungen erhalten habe, bin ich selbst auf die Fehlersuche gegangen und konnte dabei eine unterschiedliche Behandlung feststellen. Der Fehler ist so entstanden: Mitarbeiter löscht Kirchensteuerpflicht beim EM für das gesamte Jahr und übernimmt die Daten aus dem Steuerkonto über die E-Steuerdaten. Die Kirchensteuerzahlungen werden allesamt bei der EF erfasst. Bei der Kontrolle der Erklärung fällt auf, dass der EM erst unterjährig ausgetreten ist und nicht bereits im Jahr zuvor. Folge: Die Konfession wird wieder eingetragen und das Austrittsdatum zutreffend erfasst. Die E-Steuerdaten werden erneut eingespielt, um fehlende Daten zu vermeiden. Die KiSt-Zahlungen bei der EF werden nicht mit 0,00 Euro überschrieben bzw. gelöscht. Das gelbe Kästchen in der ESt-Erklärung, das die Quelle der Werte (E-Steuerdaten) angibt bleibt auch bestehen. Bei der Durchsicht durch den Verantwortlichen fällt nicht auf, dass die Werte falsch bzw. doppelt sind. Es wirkt plausibel aus, weil die Zahlen unverändert aus den E-Steuerdaten und damit direkt aus dem Steuerkonto stammen. Folge: Falsche Erstattung und Ärger mit dem Mandanten. Im Regelfall werden die Vorauszahlungen vom Programm abgeglichen, Abweichungen bei der Datenübernahme angezeigt und die alten Werte überschrieben oder gelöscht. Das funktionierte in meinem Fall leider nicht. Trotzdem danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Karin Willig
... Mehr anzeigen